DGUV Information 209-090 - Tätigkeiten mit Magnesium

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Abschnitt 1.6 - 1.6 Gießen

1.6.1 Sandgießen

Feuchtigkeit im Sand, im Kern oder in der Schlichte kann aufgrund der Wärme der Schmelze zur schlagartigen Verdampfung von Wasser führen. Infolge dieser physikalischen Explosion kann Magnesiumschmelze ausgeworfen werden.

Wenn die Form nicht ausreichend entlüftet wird (mangelhafte Auslegung der Luftpfeifen oder falscher Anguss), ist ein schlagartiger Auswurf von Schmelze (Luftschlag) möglich.

1.6.2 Druckgießen

Materialanhaftungen an den Formhälften in Form von dünnem "Flitter" bestehen aus herausgedrückter erkalteter Magnesiumlegierung. Man findet sie an den Schließflächen der Form und am Werkstück. Diese Anbackungen/Gussreste können zu Undichtigkeiten der Form führen (siehe auch DGUV Regel "Branche Gießereien", Kapitel "Gießbetrieb Druckgießerei" (wird derzeit erarbeitet)).

Die dünnen Flitter (z. B. im Bereich des Entgratens) stellen aufgrund ihrer großen Oberfläche und ihrer leichten Entflammbarkeit eine erhöhte Brandlast dar.

Durch ein unvorhergesehenes Herausspritzen von flüssigem Magnesium aufgrund von Materialanhaftungen (z. B. an der Schließfläche der Formhälften oder im Bereich der Füllkammer) kam es zu Unfällen mit Verbrennungen des Bedienpersonals. Außerdem entstanden durch Reaktionen mit Feuchtigkeit und Luftsauerstoff Brände, die Anlagenteile beschädigten (z. B. Hydraulikschläuche, Elektroleitungen).

Aufgrund von Haarrissen in den Formteilen oder defekten Kühlschläuchen kann Kühlwasser in die geschlossene Form eindringen. Durch den "Schuss" wird das flüssige Magnesium schlagartig mit Wasser in Kontakt gebracht, wodurch es zwangsläufig zu einer heftigen Explosion kommt.

Flitter mit großer Oberfläche sind leichtentzündlich und können bei Kontakt mit Feuchtigkeit (z. B. wasserbasierte Trennmittel) zum Brand oder sogar zur Wasserstoffentwicklung mit Explosionsgefahr führen.