DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Kommunikationsbereiche

Eine effiziente Kommunikation trägt maßgeblich zur Produktivität Ihres Unternehmens und einem guten Betriebsklima bei. Dabei spielt das persönliche Gespräch eine wichtige Rolle. Denn obwohl heute viele Informationen per Mail oder über digitale Netzwerke ausgetauscht werden, bleibt es ein wichtiger Bestandteil der Büroarbeit. Dafür benötigen Sie geeignete Bereiche.

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ccc_3617_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • §§ 3, 3 a und 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i. V. m. Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, Nr. 1 und 3

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.8 "Verkehrswege"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 "Beleuchtung"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 "Raumtemperatur"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.6 "Lüftung"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) V3 a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"

ccc_3617_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)

  • DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros" (bisher BGI 5050)

  • DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung", Ausgabedatum: 2016-03

ccc_3617_25.jpgGefährdungen
  • Stolper- und Sturzgefahr zum Beispiel aufgrund zu gering bemessener Verkehrswege, im Weg stehender Gegenstände oder lose herumliegender Kabel

  • Sitzen in nicht ergonomischer Haltung aufgrund zu gering bemessener Benutzerflächen oder ungeeigneter Stühle

  • Blendung und schlechte Beleuchtung

  • Lärmbelastung zum Beispiel aufgrund unzureichender Bau- oder Raumakustik, Lärmquellen im Raum

  • Unzureichende visuelle Darstellungsmöglichkeiten (zum Beispiel lichtschwacher Beamer, Säulen oder andere Einbauten im Raum)

ccc_3617_26.jpgMaßnahmen

Egal, ob im kleinen Kreis oder eine große Besprechung mit Kunden - Kommunikationsbereiche sind in der heutigen Zeit unverzichtbar.

Raumkonzept

  • Planen Sie Besprechungsräume, die von externen Personen genutzt werden, in der Nähe des Empfangs sowie in der Nähe von Sanitär- und Pausenbereichen.

  • Stellen Sie Garderobenplätze und Stellflächen für Gepäck zur Verfügung.

  • Sorgen Sie bei einer Integration in größere Räume für eine ausreichende visuelle und akustische Abschirmung.

ccc_3617_22.jpg Für kurze Besprechungen und den spontanen Austausch unter Ihren Beschäftigten ist das Angebot von Stehtischen, Sitzgruppen oder einer Kaffeebar sinnvoll. Diese können auch für Unterbrechungen während längerer Besprechungen genutzt werden.

Besprechungsräume

  • Berücksichtigen Sie die Anforderungen an Verkehrswege (Kapitel 3.3.1).

  • Sie sollten je Person eine Tischfläche von mindestens 800 mm Breite und 800 mm Tiefe vorsehen. Bei geringem Arbeitsflächenbedarf dürfen Sie ausnahmsweise auf 700 mm Breite und 600 mm Tiefe (bei ausreichendem Beinraum) reduzieren.

  • Planen Sie unter dem Tisch pro Person eine freie Fläche (Beinraum) von mindestens 600 mm Breite und 800 mm Tiefe ein.

  • Die Benutzerfläche muss mindestens 800 mm breit und 800 mm tief sein. Eine Reduzierung der Tiefe auf 600 mm ist möglich, wenn die einzelnen Plätze von hinten frei zugänglich sind und unter dem Tisch ein ausreichend großer Beinraum gegeben ist.

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Abb. 27 Arbeitsflächen und Bein-/Fußräume von Kommunikationsplätzen

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Abb. 28 Benutzerflächen an Besprechungsplätzen

  • Hinweis: Beachten Sie, dass Rollstuhlfahrer unter dem Tisch eine freie Breite von 900 mm benötigen. Eine Benutzerfläche von mindestens 1200 mm Tiefe sowie eine Wendefläche von 1500 mm x 1500 mm müssen Sie vorsehen.

Wählen Sie Möbel und Stühle, die standsicher sind.

ccc_3617_22.jpg Damit die Räume auch für längere Meetings genutzt werden können, sollten Sie Büroarbeitsstühle einsetzen. Bei häufig wechselnden Personenzahlen kann der Einsatz von Stapelstühlen sinnvoll sein.

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Abb. 29 Kombibüro mit Besprechungsbereich und Kommunikationsinsel

Medientechnik

  • Berücksichtigen Sie für Konferenz- und Besprechungsräume die Ausstattung, z. B. Beamer, Leinwand, Großbildschirm, Flipchart und Pinnwand. Beachten Sie den erforderlichen Platzbedarf und beschaffen Sie lärmarme Geräte.

  • Achten Sie bei der Auswahl von Großbildschirmen auf eine entspiegelte Oberfläche und einen möglichst großen Betrachtungswinkel.

  • Vermeiden Sie Stolperstellen durch Kabel und Datenleitungen zum Beispiel durch den Einsatz von Kabelkanälen oder Kabelmatten.

  • Denken Sie bei der Planung daran, dass auch die mitgebrachten Geräte der Teilnehmer verkabelt werden müssen. Hierfür eigenen sich Möbel mit integrierten Steckdosen und Datenports.

Umgebungsfaktoren

Ergänzend zu den allgemeinen Hinweisen in den Kapiteln 3.2.1 bis 3.2.3 sollten Sie die nachfolgenden Aspekte berücksichtigen.

  • Sorgen Sie für eine Beleuchtung, die gleichmäßiges, flimmer- und blendfreies Licht liefert. Diese sollte individuell einstellbar sein und die Möglichkeit bieten, nur Teile des Raums zu erhellen.

  • Sehen Sie Beschattungsmöglichkeiten (z. B. Vertikallamellenstore) vor.

  • Achten Sie auf eine gute Hörsamkeit.

  • Sorgen Sie für Sauberkeit und Ordnung.

  • Stellen Sie eine ausreichend Belüftung sicher.

  • Achten Sie auf eine ausgewogene Farbgestaltung.