DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Sozialbereiche

Ansprechend gestaltete Pausenräume und funktional eingerichtete Teeküchen sind für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Zeichen Ihrer Wertschätzung. Sie dienen auch der Kommunikation. Damit dort keine Gesundheitsschäden, wie z. B. Verbrühungen und Infektionen entstehen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

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ccc_3617_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • §§ 3 bis 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. Anhang Anforderung und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, Nr. 1 bis 4

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) V3 a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.5/1,2 "Fußböden"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A4.1 "Sanitärräume"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3 und GUV-V A3)

ccc_3617_25.jpgGefährdungen

In Sozialbereichen können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen bestehen:

  • Elektrischer Stromschlag z. B. durch defekte Anschlussleitungen oder Gehäuse, Betreiben von Elektrogeräten in Nassbereichen

  • Ausrutschen, Stürzen und Stolpern z. B. durch feuchte Böden

  • mangelnde Hygiene (z. B. Sanitär- und Küchenbereich)

  • Verbrühen durch Umkippen und Berühren z. B. von Kaffeemaschinen und Wasserkochern

  • Brandgefährdungen durch Elektrogeräte (z. B. Herdplatte)

  • Psychische Belastung durch Lärm (z. B. Betriebseinrichtungen und von außen einwirkender Umgebungslärm in Pausenräumen)

  • ungünstige Umgebungsfaktoren (z. B. Temperatur, Lüftung und Beleuchtung)

ccc_3617_26.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass alle Elektrogeräte durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fristgemäß geprüft werden. Halten Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, regelmäßig die Anschlussleitungen und Gehäuse der Geräte auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen (Sichtprüfung).

Hinweis: Beachten Sie, dass auch von den Beschäftigten mitgebrachte, am Netzstrom betriebene Geräte, z. B. Kaffeemaschinen, Ventilatoren und Radios, ebenfalls regelmäßig hinsichtlich der elektrischen Sicherheit überprüft werden müssen.
  • Achten Sie auf die Absicherung der Steckdosenstromkreise besonders in Küchen und Sanitärräumen durch eine RCD-Einrichtung (FI-Schutzschalter 30 mA).

  • Stellen Sie Kaffeemaschinen und Wasserkocher auf eine feuerfeste Unterlage (z. B. Fliesen). Sorgen Sie für eine standsichere Aufstellung der Geräte mit ausreichendem Abstand zu Waschbecken und Spülen.

ccc_3617_22.jpg Durch einen separaten Stromkreis für Elektrogeräte mit Brandgefährdungen (z. B. Herde, Kaffeemaschinen, Wasserkocher) können diese getrennt von allen anderen Elektrogeräten, beispielsweise durch eine Zeitsteuerung, ein- und ausgeschaltet werden. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie eine solche Schaltung durch eine Elektrofachkraft installieren lassen.

  • Halten Sie die Verkehrswege frei von Stoß- und Stolperstellen. Sehen Sie ausreichende Verkehrswegbreiten vor (siehe Kapitel 3.3.1) und sorgen Sie dafür, dass keine Materialien (z. B. Reinigungsmittel) auf Verkehrswegen abgestellt werden.

  • Lassen Sie Fußböden und Wände in Sanitärbereichen und Küchen mit Materialien ausführen, die sich feucht reinigen lassen (z. B. keramische Fliesen, Kunststoffe).

  • Verwenden Sie Fußbodenbeläge, die auch im feuchten Zustand rutschhemmend sind (Rutschhemmung: R9 für Toilettenräume, R10 für Sanitärräume und Teeküchen).

  • Die Reinigungsarbeiten in den Sozialräumen Ihres Unternehmens sollten möglichst nicht durch Einrichtungsgegenstände behindert werden.

  • Sorgen Sie für eine Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 200 lx in Teeküchen, Pausen- und Sanitärräumen.

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Abb. 30 Beispiel zur Kennzeichnung von Sanitärräumen

Sanitärräume

  • Richten Sie Toilettenräume getrennt nach Geschlecht ein. Hat Ihr Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte, kann auf getrennt eingerichtete Toilettenräume verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist.

  • Sorgen Sie für eine ausreichende Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten für Ihre Beschäftigten und Gäste (siehe Tabelle 11).

  • Bei der Planung Ihrer Büroräume müssen Sie beachten, dass sich die Toilettenräume im gleichen Gebäude befinden und nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sind.

  • Sorgen Sie dafür, dass Waschgelegenheiten zum Reinigen der Hände unter fließendem Wasser vorhanden sind. Stellen Sie in Toilettenräumen geeignete Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände zur Verfügung (z. B. Seife in Seifenspendern, Einmalhandtücher oder Textilhandtuchautomaten).

  • Achten Sie auf eine gute Belüftung der Toilettenräume.

Tabelle 11 Auszug aus ASR A4.1 "Sanitärräume"

weibliche oder männliche BeschäftigteMindestanzahl bei niedriger GleichzeitigkeitMindestanzahl bei hoher Gleichzeitigkeit
Toiletten/UrinaleHandwaschgelegenheitenToiletten/UrinaleHandwaschgelegenheiten
bis 51*)121
6 bis 101*)131
11 bis 252142
26 bis 503162
51 bis 755273
76 bis 1006293
101 bis 13073114
131 bis 16083134
161 bis 19093155
191 bis 220104176
221 bis 250114197
je weitere 30
Beschäftigte
+1
je weitere 90
Beschäftigte
+1
je weitere 30
Beschäftigte
+2
je weitere 90
Beschäftigte
+2
*) für männliche Beschäftige wird zuzüglich 1 Urinal empfohlen

Pausenbereiche

In Ihrem Unternehmen ist ein Pausenraum erforderlich, wenn dort mehr als zehn Personen beschäftigt sind. Sie können auf Pausenräume verzichten, sofern die Büroräume während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Pausenräume haben folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Stellen Sie für jeden Beschäftigten im Raum jeweils mindestens 1,00 m2 Grundfläche zur Verfügung. Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m2 betragen. Beachten Sie, dass Stellflächen für weitere Einrichtungsgegenstände sowie Verkehrswege hinzuzurechnen sind.

  • Sorgen Sie dafür, dass für Ihre Beschäftigten Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische vorhanden sind.

  • Vermeiden Sie Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche.

  • Achten Sie darauf, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) beträgt.

  • Sorgen Sie für ausreichendes Tageslicht.

Wenn Sie schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigen, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.