EmpfBS 1114 - Empfehlung Betriebssicherheit 1114

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Empfehlungen zur Betriebssicherheit
Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (EmpfBS 1114)

Vom 26. März 2018 (GMBl S. 412, 2019 S. 310)

Die Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS) werden gemäß § 21 Absatz 5 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ausgesprochen und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Die EmpfBS lösen im Gegensatz zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) nicht die Vermutungswirkung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV aus.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln2
Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln3
Beispiele4
Literatur5