DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Peitschen und Schlagen von Hydraulik-Schlauchleitungen bei Druckimpulsen

  • Peitschen der Leitung bei Abriss oder Schlagen der befestigten Hydraulik-Schlauchleitung bei Druckimpulsen infolge nicht ausreichender Befestigung

    • Vermeidung von zu hohen Drücken (Druckspitzen)

    • Einsatz von Befestigungen, Fangvorrichtungen oder Abschirmungen

    • Durchführung von Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen

    • Rechtzeitiger Austausch der Hydraulik-Schlauchleitungen

    • Umbauen der Hydraulik-Schlauchleitungen mit Abdeckungen oder Kanalführungen

    • Einbau von Hydraulik-Schlauchleitungen mit ausreißsicheren Armaturen

      Siehe Abschnitte 4.2.7, 4.3, 4.4 und 4.5.