Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten
- Regeln für den sicheren Einsatz
(DGUV Regel 113-020)
Regel
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Oktober 2017
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Gefährdungen beim Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen - Ursachen und Maßnahmen | 3 |
Verspritzen von Hydraulik-Flüssigkeiten unter hohem Druck infolge von Undichtheit, Beschädigung oder Abriss der Leitung | 3.1 |
Verspritzen von Hydraulik-Flüssigkeiten bei der Demontage | 3.2 |
Absinken oder plötzliche Bewegung von Maschinenteilen bei Leitungsversagen | 3.3 |
Peitschen und Schlagen von Hydraulik-Schlauchleitungen bei Druckimpulsen | 3.4 |
Gesundheitsgefahren durch die Gefahrstoffeigenschaften der Hydraulik-Flüssigkeiten | 3.5 |
Umweltwirkungen von Hydraulik-Flüssigkeiten | 3.6 |
Brandgefahren beim Austritt von Hydraulik-Flüssigkeiten | 3.7 |
Rutsch- und Sturzgefahren durch Hydraulik-Flüssigkeiten | 3.8 |
Maßnahmen zum sicheren Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen | 4 |
Auswahl, Bestellung, Herstellung und Kennzeichnung | 4.1 |
Auswahl und Bestellung | 4.1.1 |
Herstellung beim Verwender | 4.1.2 |
Kennzeichnung | 4.1.3 |
Schläuche für Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.1.3.1 |
Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.1.3.2 |
Einbau von Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.2 |
Vermeidung von Torsion | 4.2.1 |
Zulässiger Biegeradius | 4.2.2 |
Vermeidung von Abrieb, Scheuerstellen und Abknicken | 4.2.3 |
Vermeidung von Zug- und Stauchbelastungen | 4.2.4 |
Temperatureinwirkungen | 4.2.5 |
Berücksichtigung von Schwingungen | 4.2.6 |
Vermeidung von Peitschen | 4.2.7 |
Auftreten von Druckimpulsen (Druckspitzen) | 4.3 |
Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.4 |
Die Prüfung nach der Montage/vor der erstmaligen Benutzung und nach Instandsetzung oder prüfpflichtigen Änderungen | 4.4.1 |
Wiederkehrende Prüfung | 4.4.2 |
Vorgehen bei als "fehlerhaft" festgestellten Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.4.2.1 |
Prüffristen | 4.4.2.2 |
Zur Prüfung befähigte Personen für die Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.4.3 |
Auswechseln von Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.5 |
Die Verwendungsdauer von Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.5.1 |
Die Lagerung von Hydraulik-Schläuchen und -Schlauchleitungen | 4.5.2 |
Sicherer Austausch/Montage von Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.6 |
Ausbau | 4.6.1 |
Einbau/Wiederinbetriebnahme | 4.6.2 |
Entsorgung von alten Hydraulik-Schlauchleitungen | 4.6.3 |
Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Hydraulik-Flüssigkeiten | 5 |
Maßnahmen gegen Gesundheits- und Umweltgefahren | 5.1 |
Gesundheitsgefahren | 5.1.1 |
Betriebsanweisung/Unterweisung | 5.1.2 |
Umwelt- und Gewässerschutz | 5.1.3 |
Entsorgung | 5.1.4 |
Brandschutz | 5.2 |
Vorbeugender Brandschutz | 5.2.1 |
Brandbekämpfung | 5.2.2 |
Organisation des Brandschutzes | 5.2.3 |
Auswahl und Einsatz von Hydraulik-Flüssigkeiten | 6 |
Auswahl und Beschaffung von Hydraulik-Flüssigkeiten | 6.1 |
Wechsel von Hydraulik-Flüssigkeiten | 6.2 |
Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit und Prüfung der Hydraulik-Flüssigkeiten | 6.3 |
Besondere Bestimmungen | 7 |
Prüfumfänge, Prüfkriterien | Anhang 1 |
Musterbetriebsanweisung für Hydraulik-Flüssigkeiten | Anhang 2 |
Prüfverfahren für Hydraulik-Flüssigkeiten | Anhang 3 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 4 |
1. Gesetze, Verordnungen | |
2. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit | |
3. Normen | |
4. Medien | |
Bildnachweis |
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.