Abschnitt 2.31 - 2.31 Wiederkehrende Prüfungen
sind Prüfungen, die gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 3 oder 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie § 14 der BetrSichV in bestimmten Zeitabständen durchzuführen sind.
sind Prüfungen, die gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 3 oder 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie § 14 der BetrSichV in bestimmten Zeitabständen durchzuführen sind.