Abschnitt 2.19 - 2.19 Prüfart
umfasst Methoden und Verfahren der Prüfungsdurchführung. Man unterscheidet zwischen Ordnungsprüfungen und technischen Prüfungen.
umfasst Methoden und Verfahren der Prüfungsdurchführung. Man unterscheidet zwischen Ordnungsprüfungen und technischen Prüfungen.