Abschnitt 3.3 - 3.3 Gefahren und Maßnahmen bei Nachbehandlungsverfahren
3.3.1 Passivieren/Chromatieren
Beim Chromatieren bestehen inhalative und dermale Gefährdungen bei direktem Kontakt mit dem Chrom(VI)-Elektrolyten, z. B. bei manuell bedienten Prozessen oder handbedienten Krananlagen. Mechanische Gefährdungen bestehen durch Quetsch- und Scherstellen an automatisierten Anlagen durch kraftbetätigte Bewegungen der Beschickungseinrichtungen oder Warenträger bzw. Trommelanlagen.
Abb. 17 Schwarz-Passivierung mit Chrom(III)-Elektrolyten
Rechtliche Grundlagen | |
---|---|
|
Weitere Informationen | |
---|---|
|
Chemische Gefährdungen |
---|
Inhalative Gefährdungen: Geringe Gefährdung durch Einatmung von Cr(VI)-haltigen Aerosolen oder Cobalt-Aerosolen aus Passivierungen sowie Säuredämpfen. Wegen des außenstromlosen Verfahrens wird kein Wasserstoff entwickelt, und es kommt zu keiner nennenswerten Aerosolbildung. Bei Chromatierungen mit Salpetersäure können relevante Stickoxidkonzentrationen (NO, NO2) in der Luft am Arbeitsplatz entstehen.
Dermale Gefährdungen: gemäß TRGS 401 mittel bis hoch bei handbeschickten und kranbedienten Prozessen; entsprechend dem geringen Automatisierungsgrad durch direkte Berührung des Elektrolyten bzw. Spritzer (Chromsäure, Salpetersäure oder Salzsäure) besteht eine Reizwirkung und eine mögliche Sensibilisierung der Haut; gering bei handgeführten oder automatischen Beschickungseinrichtungen
Orale Gefährdungen: bei Nichtbeachtung der Hygienemaßnahmen (Verweis auf TRGS 500)
Schutzmaßnahmen bei chemischen Gefährdungen |
---|
Immer anzuwendende Schutzmaßnahmen:
T1 Emissionsmindernde Maßnahmen (z. B. der Einsatz von Netzmittel)
T2 Absaugung am Elektrolyten (z. B. Rand- oder Wandabsaugung)
T3 Überwachung der technischen Lüftung durch Vorrichtungen nach TRGS 722 2.3.1 (3)
Wird durch diese Maßnahmen die Unterschreitung der jeweiligen Beurteilungsmaßstäbe als Schutzziel nicht erreicht, müssen folgende Schutzmaßnahmen einzeln oder kombiniert zusätzlich angewendet werden:
T4 Ersatz der Salpetersäure im Elektrolyten durch Salzsäure
T5 Geschlossene Anlage mit Absaugung
T6 Lüftungskabine am Beschickungswagen
T7 Abdeckung der Elektrolytbehälter
T8 Raumlufttechnische Anlage
T9 Festverlegte Rohrleitungen zu den Verchromungsanlagen
T10 Beschickungsanlage mit Aushängesicherung und Tropfschutz
O1 Regelmäßige Kontrolle und Funktionsprüfung der Absauganlage
O2 Regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Einrichtung durch eine befähigte Person
O3 Regelmäßige Reinigung der Lüftungskanäle und der Umgebung der Verchromungs-Prozessbehälter von Chromsäureanhaftungen oder Verkrustungen
P1 Persönliche Schutzausrüstung bei Arbeiten mit Chromsäure, wenn Hautkontakt möglich ist, z. B. bei der Probenahme oder bei der Handgalvanik
Probenahme: Laborkittel und Augenschutz, Chemikalienschutzhandschuhe
Handgalvanik: Augenschutz, bei Bedarf Gesichtsschutz, Chemikalienschutzhandschuhe, chemikalienfeste Arbeitskleidung, Kunststoffschürze, Gummistiefel
Gefährdungen durch Brände und Explosionen |
---|
Brandgefahr durch Kurzschlüsse oder Überlast durch fehlerhafte elektrische Verbindungen
Schutzmaßnahmen gegen Brände und Explosionen |
---|
O1 Prüfung der Galvanikanlage als ortsfeste elektrische Anlage nach DGUV Vorschrift 3 und 4
Mechanische Gefährdungen |
---|
Quetsch- und Scherstellen aufgrund von Beschickungseinrichtungen, Warenträgerbewegung, an offenen Zahnradantrieben (Trommelanlagen)
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen |
---|
T1 Verhinderung des Zugriffs in Quetsch- und Scherstellen durch trennende Schutzeinrichtungen und Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion, z. B. Schutzbügel
O1 Arbeitstägliche Funktionsprüfung und regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen durch eine befähigte Person
Gefährdungen durch Lärm |
---|
Trommelanlagen
Schutzmaßnahmen gegen Lärm |
---|
T1 Reduzierung der Fallhöhe der Werkstücke (z. B. an Trommelanlagen durch Reduzierung der Fallhöhe zwischen Trommelöffnung und Auffangbehälter bzw. Rutsche)
T2 Verwenden von entdröhnten Materialien (Sandwichblechen, Verbundmaterialien) zur Konstruktion von Rutschen, Leitblechen und Auffangbehältern
T3 Aufbringen von lärmmindernden Auskleidungen, Matten oder Kunststoffbeschichtungen an Rutschen, Leitblechen und Auffangbehältern
P1 Tragen von geeignetem Gehörschutz (z. B. Gehörschutzstöpsel, Bügelgehörschützer, Kapseln, Otoplastiken)
Elektrische Gefährdungen |
---|
Durch elektrischen Schlag bei feuchten und nassen Umgebungsbedingungen (d. h. feuchten und nassen Räumen) aufgrund von direktem oder indirektem Berühren in Bereichen mit mehr als 30 V Gleichspannung oder 12 V Wechselspannung
Bei feuchten und nassen Umgebungsbedingungen (d. h. feuchten und nassen Räumen) ist ein Schutz gegen indirektes und direktes Berühren nicht erforderlich, wenn die Nennspannung des SELV- oder PELV-Systems 30 V Gleichspannung oder 12 V Wechselspannung nicht überschreitet.
Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen |
---|
T1 Schutz gegen elektrischen Schlag durch Basisschutz nach VDE 0113-1 (insbesondere Gehäuse, Isolierung)
T2 Schutz gegen elektrischen Schlag durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen und Verriegelungen der elektrischen Stromversorgung mit beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen oder berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen
O1 Die elektrische Ausrüstung ist gegen äußere Einflüsse (z. B. mechanische, thermische, chemische Beanspruchung) zu schützen.
O2 Elektrische Einrichtungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
O3 Regelmäßige, mindestens jährliche Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen durch eine befähigte Person
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder |
---|
keine
Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder |
---|
keine
Thermische Gefährdungen durch Hitze/Kälte |
---|
Die Elektrolyttemperatur beträgt um 20 °C, es besteht keine thermische Gefährdung.
Schutzmaßnahmen gegen thermische Gefährdungen |
---|
Keine besonderen Maßnahmen
Arbeitsmedizinische Maßnahmen | |
---|---|
|
3.3.2 Entmetallisieren (Entchromen)
Je nach eingesetztem Gefahrstoff, Verfahren, chemischer oder galvanischer Entmetallisierung bestehen unterschiedliche inhalative und dermale Gefährdungen. Nachteilig ist die Entwicklung von gefährlichen Gasen und Dämpfen, zum Beispiel giftige Nitrose Gase beim Einsatz von Salpetersäure. Bei den überwiegend manuell bedienten Prozessen besteht eine besondere Kontaktmöglichkeit zu ätzenden Entmetallisierlösungen.
Abb. 18 Eingehauste Anlage zum Entmetallisieren
Rechtliche Grundlagen | |
---|---|
|
Weitere Informationen | |
---|---|
|
Chemische Gefährdungen |
---|
Inhalative Gefährdungen: Einatmung von Säuredämpfen und ggf. Stickstoffoxiden, je nach Entmetallisieren auch Nickelaerosole, Chrom(VI)-Aerosole, Cyanwasserstoff und Cyanide. Es besteht eine hohe Gefährdung bei manuellen Prozessen.
Dermale Gefährdungen: gemäß TRGS 401 mittel bis hoch bei handbeschickten und kranbedienten Prozessen; entsprechend dem geringen Automatisierungsgrad durch direkte Berührung des Elektrolyten bzw. Spritzer (Salpetersäure, Schwefelsäure) Reizwirkung und Sensibilisierung der Haut; gering bei handgeführten oder automatischen Beschickungseinrichtungen
Orale Gefährdungen: bei Nichtbeachtung der Hygienemaßnahmen (Verweis auf TRGS 500), akute Vergiftung bei Nichtbeachtung der Hygienemaßnahmen (cyanidische Elektrolyte)
Schutzmaßnahmen bei chemischen Gefährdungen |
---|
Immer anzuwendende Schutzmaßnahmen:
T1 Absaugung am Elektrolyten (mindestens mit halboffener Erfassung bzw. Kabine)
T2 Überwachung der technischen Lüftung durch Vorrichtungen nach TRGS 722 2.3.1 (3)
Wird durch diese Maßnahmen die Unterschreitung der jeweiligen Beurteilungsmaßstäbe als Schutzziel nicht erreicht, müssen folgende Schutzmaßnahmen einzeln oder kombiniert zusätzlich angewendet werden:
T3 Geschlossene Anlage mit Absaugung
T4 Raumlufttechnische Anlage
O1 Regelmäßige Kontrolle und Funktionsprüfung der Absauganlage
O2 Regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Einrichtung durch eine befähigte Person
O3 Regelmäßige Reinigung der Lüftungskanäle und der Umgebung der Prozessbehälter von Chromsäureanhaftungen oder Verkrustungen
P1 Persönliche Schutzausrüstung bei Arbeiten mit Säuren und Cyaniden
Manuell bediente Anlagen: Augenschutz, bei Bedarf Gesichtsschutz, Chemikalienschutzhandschuhe, chemikalienfeste Arbeitskleidung, Kunststoffschürze, Gummistiefel, ggf. Atemschutz
Gefährdungen durch Brände und Explosionen |
---|
Brandgefahr durch Kurzschlüsse oder Überlast durch fehlerhafte elektrische Verbindungen
Je nach Entmetallisierung Brand- und Explosionsgefahr aufgrund von Wasserstoffentwicklung
Schutzmaßnahmen gegen Brände und Explosionen |
---|
T1 Wirksame lufttechnische Maßnahmen (Absaugung, RLT-Anlage) zur Verhinderung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
T2 Überwachung der technischen Lüftung durch Vorrichtungen nach TRGS 722 2.3.1 (3)
O1 Prüfung der Galvanikanlage als ortsfeste elektrische Anlage nach DGUV Vorschrift 3 und 4
O2 Arbeitstägliche Funktionsprüfung und regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen
Mechanische Gefährdungen |
---|
Quetsch- und Scherstellen aufgrund von automatischer Warenträgerbewegung, an offenen Zahnradantrieben (Trommelanlagen)
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen |
---|
T1 Verhinderung des Zugriffs in Quetsch- und Scherstellen durch trennende Schutzeinrichtungen und Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion, z. B. Schutzbügel
O1 Arbeitstägliche Funktionsprüfung und regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen durch eine befähigte Person
Gefährdungen durch Lärm |
---|
Trommelanlagen
Schutzmaßnahmen gegen Lärm |
---|
T1 Reduzierung der Fallhöhe der Werkstücke (z. B. an Trommelanlagen durch Reduzierung der Fallhöhe zwischen Trommelöffnung und Auffangbehälter bzw. Rutsche)
T2 Verwenden von entdröhnten Materialien (Sandwichblechen, Verbundmaterialien) zur Konstruktion von Rutschen, Leitblechen und Auffangbehältern
T3 Aufbringen von lärmmindernden Auskleidungen, Matten oder Kunststoffbeschichtungen an Rutschen, Leitblechen und Auffangbehältern
P1 Tragen von geeignetem Gehörschutz (z. B. Gehörschutzstöpsel, Bügelgehörschützer, Kapseln, Otoplastiken)
Elektrische Gefährdungen |
---|
Durch elektrischen Schlag bei feuchten und nassen Umgebungsbedingungen (d. h. feuchten und nassen Räumen) aufgrund von direktem oder indirektem Berühren in Bereichen mit mehr als 30 V Gleichspannung oder 12 V Wechselspannung
Bei feuchten und nassen Umgebungsbedingungen (d. h. feuchten und nassen Räumen) ist ein Schutz gegen indirektes und direktes Berühren nicht erforderlich, wenn die Nennspannung des SELV- oder PELV-Systems 30 V Gleichspannung oder 12 V Wechselspannung nicht überschreitet.
Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen |
---|
T1 Schutz gegen elektrischen Schlag durch Basisschutz nach VDE 0113-1 (insbesondere Gehäuse, Isolierung)
T2 Schutz gegen elektrischen Schlag durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen und Verriegelungen der elektrischen Stromversorgung mit beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen oder berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen.
O1 Die elektrische Ausrüstung ist gegen äußere Einflüsse (z. B. mechanische, thermische, chemische Beanspruchung) zu schützen.
O2 Elektrische Einrichtungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
O3 Regelmäßige, mindestens jährliche Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen durch eine befähigte Person
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder |
---|
Von Personen mit aktiven Implantaten (z. B. Herzschrittmacher) durch magnetische Felder insbesondere in der Nähe von Wechselrichtern/Gleichrichtern und stromführenden Bauteilen (z. B. Schienen)
Schutzmaßnahmen bei Personen mit aktiven Implantaten gegen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder |
---|
O1 Für die Beschäftigten sind individuelle Lösungen zu erarbeiten:
Die Arbeits- und Aufenthaltsbereiche sind entsprechend den Nutzungsmerkmalen der Bereiche und der vorhandenen Quellen festzulegen.
Die auftretende Exposition ist durch Berechnung, Messung, Herstellerangaben oder im Vergleich mit ähnlichen EMF-Quellen zu ermitteln.
O2 Für Besucher und Besucherinnen und Fremdpersonal sind auf dem Unternehmensgelände in der Regel organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen.
Nach der DGUV Information 203-043 sind dann folgende Schutzmaßnahmen durchzuführen:
Erstellung von Betriebsanweisungen,
Kennzeichnung der Bereiche, die von Personen mit Implantaten nicht betreten werden dürfen,
Unterweisung von Beschäftigten und Fremdpersonal,
Information von Besuchern und Besucherinnen
Thermische Gefährdungen durch Hitze |
---|
Je nach Entmetallisierung kann die Arbeitstemperatur bis zu 80 °C betragen. Es besteht dann eine hohe Gefährdung durch Verbrennungen aufgrund von Spritzern und an heißen Oberflächen (Behälterwandung, Rohrleitungen).
Schutzmaßnahmen gegen thermische Gefährdungen |
---|
T1 Isolierung der Prozessbehälter
T2 Trennende Schutzeinrichtungen (z. B. Geländer)
T3 Spritzschutz
Arbeitsmedizinische Maßnahmen | |
---|---|
|