DGUV Regel 109-602 - Branche Galvanik

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Beurteilungsmaßstäbe

Beurteilungsmaßstäbe im Sinne dieser DGUV Regel Branche Galvanik sind folgende verbindliche Grenzwerte:

  • Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach der TRGS 900

  • Risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe nach dem ERB-Konzept nach der TRGS 910 (Akzeptanzkonzentrationen, Toleranzkonzentrationen)

  • In der TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen" genannte Konzentrationswerte (z. B. Beurteilungsmaßstab für Chrom(VI))

Darüber hinaus können nach entsprechend fachkundiger Bewertung u. a. folgende Beurteilungsmaßstäbe herangezogen werden, sofern keine verbindlichen Grenzwerte vorliegen:

  • MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe)

  • Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte nach der Richtlinie 98/24/EG

  • Grenzwertvorschläge für chemische Belastungen am Arbeitsplatz anderer wissenschaftlicher Expertenkommissionen (z. B. ausländische Grenzwerte)

  • DNELs (derived no effect levels) nach der REACH-Verordnung

  • Vorläufige Zielwerte, die Unternehmer und Unternehmerinnen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung selbst festlegen (z. B. nach dem Konzept zur Ableitung von Arbeitsplatzrichtwerten (ARW) gemäß TRGS 901 "Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz.