Abschnitt 3.5 - 3.5 Wartung und Instandhaltung
Um einen produktionssicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten, müssen sie instandgehalten werden. Neben dem Tausch von Elektrolyten ist die Reinigung der Anlage und Komponenten eine wichtige Aufgabe; diese erfolgt im Stillstand der Anlage. Weiterhin ist für den korrekten Betrieb galvanotechnischer Anlagen oftmals eine Vielzahl von Nebenanlagen notwendig. Die Wartung dieser Nebenanlagen erfolgt dabei teilweise auch während des Betriebs der Anlagen (redundante Einrichtungen wechselseitig, z. B. Wechselschaltungen bei der Wasseraufbereitung) oder während Stillstandzeiten. Da diese Anlagen oft steuerungstechnisch mit der Anlage verbunden sind, bestehen Gefahren durch unkontrollierten Anlauf.
Abb. 20 Bühne zur sicheren Wartung und Instandhaltung von Nebenaggregaten
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Chemische Gefährdungen |
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Inhalative Gefährdungen: Einatmung von Aerosolen oder Dämpfen
Dermale Gefährdungen: mittleres Risiko aufgrund des möglichen Kontakts (Verweis auf TRGS 401)
Orale Gefährdungen: bei Nichtbeachtung der Hygienemaßnahmen (Verweis auf TRGS 500)
Schutzmaßnahmen bei chemischen Gefährdungen |
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T1 Nutzung der vorhandenen lufttechnischen Maßnahmen des Normalbetriebs
T2 Überwachung der technischen Lüftung durch Vorrichtungen nach TRGS 722 2.3.1 (3) sonst: O1
T3 Verlegen von festen Rohrleitungen zum Umpumpen, Ablassen und Entsorgen zu den Anlagen
O1 Es ist sicherzustellen, dass Bereiche vor dem Begehen durch Personen frei von gesundheitsschädigenden Gefahrstoffkonzentrationen sind und ausreichend Sauerstoff in der Atemluft enthalten ist. Entsprechende Verfahren zur "Freimessung" sind festzulegen, gegebenenfalls P1.
O2 Sicheres Arbeiten durch Unterbrechung der Zuführungen (Schieber/Ventile in Rohrleitungen, Pumpen, Druckluft, etc.), Drücke verwendeter Medien sicher entspannen, Flüssigkeiten ablassen und spülen.
O3 Besondere Vorsicht beim Einsteigen in Behälter (Verfahren zum Befahren von Behältern festlegen, Befahrerlaubnis), sichere Überstiege benutzen, Behälter entleeren und sichere Atemluftkonzentration sicherstellen, Alleinarbeit ist verboten!
P1 Persönliche Schutzausrüstung gegen inhalative Gefährdung, d. h. geeigneter Atemschutz, (Atemschutzmaske, Fremdbelüftung)
P2 Persönliche Schutzausrüstung bei Arbeiten mit Chemikalien, wenn Hautkontakt möglich, z. B. bei Reinigungsarbeiten oder Austausch von Komponenten, bei Bedarf Gesichtsschutz, Chemikalienschutzhandschuhe, chemikalienfeste Arbeitskleidung, Kunststoffschürze, Gummistiefel, Schutzoverall
P3 Achtung bei Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreiniger, Rückprall von Reinigungsflüssigkeiten und Schutz Dritter beachten (ggf. Schutzvorhang).
Gefährdungen durch Brände und Explosionen |
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Brandgefahr durch Kurzschlüsse oder Überlast durch fehlerhafte elektrische Verbindungen
Brandgefahr durch Heißarbeiten (Schweißen, Schleifen, Wärmen)
Explosionsgefahr durch Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre, z. B. von Wasserstoff, aufgrund von verminderter oder abgeschalteter Lüftung
Schutzmaßnahmen gegen Brände und Explosionen |
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T1 Überwachung der technischen Lüftung durch Vorrichtungen nach TRGS 722 2.3.1 (3)
O1 Prüfung der Galvanikanlage als ortsfeste elektrische Anlage nach DGUV Vorschrift 3 und 4
O2 Geeignete und geprüfte Arbeitsmittel gemäß TRBS 1252 Teil 3 Nr. 3 und Nr. 5.1 verwenden.
O3 Unterbrechung der galvanischen Prozesse durch Abschalten des Stroms an den Gleichrichtern bei Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre, z. B. durch Wasserstoff
O4 Unterbrechung der chemischen Prozesse beim chemischen Vernickeln oder an den Zinklösestationen beim alkalischen Verzinken aufgrund der Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Wasserstoff-Atmosphäre durch Ablassen des Elektrolyten oder Ausfahren der Werkstücke (Chemisches Vernickeln) bzw. der Zinkanoden (Zink-Lösestationen)
O5 Erlaubnisscheinverfahren für Heißarbeiten
Mechanische Gefährdungen |
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Quetsch- und Scherstellen durch bewegte und abstürzende Teile
Gefährdungen durch Absturz in die Prozessbehälter
Gefahren durch abrutschendes Werkzeug
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen |
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T1 Nutzung der vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen, z. B. der Anfahrbügel an den Beschickungswagen, ansonsten T2
T2 Nutzung alternativer Schutzmaßnahmen, z. B. Verfahren der Beschickungswagen im Handbetrieb
T3 Abdeckung von Prozessbehältern, Nutzung von vorhandenen Wartungsbühnen oder Gerüsten und Überstiege; nur falls T3 nicht möglich P1
O1 Benutzung geeigneten Werkzeugs, z. B. eines Bandschlüssels
O2 Sicherung von Komponenten gegen Absturz, z. B. von Warenträgern
O3 Keine Alleinarbeit, bei Kontrollarbeiten bzw. im Einrichtbetrieb Sicherungsposten einsetzen.
O4 Beim Einsteigen in Prozessbehälter Schutzmaßnahmen nach DGUV Regel 113-004 anwenden, sichere Überstiege benutzen.
O5 Bei Wartung und Instandhaltung von Nebenanlagen, die sich in anderen Räumen befinden, Kommunikation sicherstellen (evtl. Funk).
O6 Anlagen gegen Wiedereinschalten sichern, ggf. Kennzeichnungen anbringen.
P1 PSA gegen Absturz benutzen.
Gefährdungen durch nicht-ionisierende Strahlung |
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Gefährdungen der Augen durch Laserstrahlen, die von den Positionsmesssystemen an den Beschickungswagen ausgehen
Gefährdungen durch UV-Strahlung an Entkeimungsanlagen im Prozessbehälter oder an Rohrleitungen in der Abwasserbehandlung
Schutzmaßnahmen gegen nicht-ionisierende Strahlung |
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O1 Bei Arbeiten im Wirkbereich der Positionsmesssysteme an den Beschickungswagen die Lasersysteme abschalten.
O2 Bei Arbeiten im Wirkbereich der UV-Strahler diese abschalten.
Gefährdungen durch Lärm |
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Arbeiten an lauten Anlagenteilen (Abluft, Kompressoren, Gebläse, etc.)
Reinigung mit Druckluft
Entfernen von Verkrustungen und Ablagerungen durch Abschlagen, z. B. mit Hämmern
Schutzmaßnahmen gegen Lärm |
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T1 Einsatz lärmarmer Reinigungsverfahren, z. B. Absaugen, Abwischen, Abspülen
T2 Einsatz von lärmarmen Druckluftdüsen
O1 Falls möglich, Abschalten lauter Anlagenteile
O2 Einsatz von Druckluft auf ein Mindestmaß reduzieren.
P1 Tragen von geeignetem Gehörschutz (z. B. Gehörschutzstöpsel, Bügelgehörschützer, Kapseln, Otoplastiken)
Elektrische Gefährdungen |
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Durch elektrischen Schlag bei feuchten und nassen Umgebungsbedingungen (d. h. feuchten und nassen Räumen) aufgrund von direktem oder indirektem Berühren in Bereichen mit mehr als 30 V Gleichspannung oder 12 V Wechselspannung
Bei feuchten und nassen Umgebungsbedingungen (d. h. feuchten und nassen Räumen) ist ein Schutz gegen indirektes und direktes Berühren nicht erforderlich, wenn die Nennspannung des SELV- oder PELV-Systems 30 V Gleichspannung oder 12 V Wechselspannung nicht überschreitet
Durch Lichtbögen und daraus folgende Verbrennungen
Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen |
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O1 Sicheres Abschalten des Stroms, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abschranken oder abdecken.
O2 Elektrische Einrichtungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder |
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keine
Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder |
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keine
Thermische Gefährdungen durch Hitze |
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In Abhängigkeit vom betrachteten Verfahren bestehen gegebenenfalls hohe Gefährdungen von Verbrennungen beim möglichen Verspritzen von Prozessmedien und an heißen Oberflächen (Behälterwandung, Rohrleitungen).
Schutzmaßnahmen gegen thermische Gefährdungen |
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In Abhängigkeit vom betrachteten Verfahren:
T1 Isolierung der Prozessbehälter und Rohrleitungen
T2 Trennende Schutzeinrichtungen (z. B. Geländer oder Bleche und Verkleidungen)
T3 Spritzschutz
O1 Falls möglich, Abstellen heißer Medien
O2 Kennzeichnung heißer Oberflächen
O3 Benutzung geeigneten Werkzeugs, zum Beispiel isoliertes Werkzeug
P1 Schutzhandschuhe, Schutzbrille (Gesichtsschutz, wenn erforderlich)
Arbeitsmedizinische Maßnahmen | |
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