IFA-LSA 01-243 - Geräuschminderung durch Kapselung Hinweise zur Gestaltung von Kapseln einfacher Bauart (IFA-LSA 01-243)

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Erreichbare Minderung des Lärmexpositionspegels

Der durch die Kapselung einer Maschine an einem Arbeitsplatz erreichbare Lärmminderungserfolg ist vielfach durch die Geräusche benachbarter Maschinen begrenzt. Eine weitere Begrenzung der Wirksamkeit kann sich daraus ergeben, dass die Kapsel bei laufender Maschine zeitweise geöffnet werden muss, z. B. zu Kontroll- und Wartungsarbeiten oder zur Eingabe und Entnahme von Werkstücken. Ein großes Einfügungsdämmmaß führt deshalb nicht zwangsläufig zu einer entsprechend großen Minderung der Lärmbelastung am betroffenen Arbeitsplatz. Je nach Anwendungsfall lassen sich mit relativ einfach gestalteten Kapseln die gleichen Lärmminderungserfolge erzielen.

Um sich nach Realisierung einer aufwändigen Kapselung Enttäuschungen zu ersparen, empfiehlt sich in jedem Fall zuvor eine genaue Analyse der Lärmsituation unter Berücksichtigung der o. g. Einflussfaktoren. Daraus lassen sich dann sinnvolle Anforderungen an das zu realisierende Einfügungsdämmmaß ableiten und die zu erwartenden Lärmminderungserfolge vorhersagen.

Bei bestehender Fremdgeräuscheinwirkung durch Nachbarmaschinen kann mit der Kapselung einer Maschine bestenfalls eine Pegelminderung auf das Fremdgeräuschniveau erreicht werden. Dazu müsste der A-bewertete Schalldruckpegel der gekapselten Maschine LA,K mindestens 10 dB unter dem Fremdgeräuschpegel LA,fr liegen:

LA,K ≤ LA,fr - 10 dB

mit

LA,K-A-bewerteter Schalldruckpegel der gekapselten Maschine
LA,fr-A-bewerteter Schalldruckpegel des Fremdgeräusches

Bei einem Pegelunterschied von 10 dB würde das Geräusch der gekapselten Maschine rein rechnerisch mit einem Anteil von 0,4 dB zum Gesamtgeräusch beitragen. Der Anteil der gekapselten Maschine am Gesamtgeräusch wäre damit also vernachlässigbar gering.

Je nach Höhe des Fremdgeräuschpegels sollte man auch Lärmminderungsmöglichkeiten an den relevanten benachbarten Maschinen in Betracht ziehen, was sich dann wiederum auf die Dimensionierung der betrachteten Kapsel auswirkt. So kann eine höhere Schalldämmung für die Kapsel sinnvoll sein, wenn sich in nächster Zeit auch die durch die benachbarten Maschinen verursachten Fremdgeräusche reduzieren lassen.

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Bild 4:Wirksamkeit einer zeitweilig offenen Kapsel in Abhängigkeit von der Schalldämmung und der Öffnungsdauer

Wenn sich ein Öffnen der Kapsel bei laufender Maschine nicht vermeiden lässt, z. B. weil bestimmte Einstellarbeiten im laufenden Betrieb notwendig sind, muss man mit einer deutlichen Minderung der Wirksamkeit der Kapsel rechnen. In Bild 4 ist der Einfluss der Öffnungsdauer auf die maximal erreichbare Pegelminderung für Kapseln mit Schalldämmmaßen bis zu 30 dB dargestellt (das Diagramm beruht auf der Annahme einer vollständigen Öffnung der Kapsel, so dass sich eine Schalldämmung von 0 dB ergibt). Aus diesem Bild lässt sich ablesen, dass der maximal erreichbare Lärmminderungserfolg durch den Öffnungsdaueranteil begrenzt ist, z. B. auf 10 dB bei einer zu 10 % der Arbeitszeit offenstehenden Kapsel. In diesem Fall wird mit einer hochdämmenden Kapsel mit einer Schalldämmung von 30 dB praktisch derselbe Lärmminderungserfolg erreicht wie mit einer einfacheren Kapsel mit 20 dB Schalldämmung. Da die Realisierung einer einfacheren Kapsel in der Regel mit niedrigeren Kosten verbunden ist, sollte man bei der Planung einer Kapselung jeweils genau überlegen, welche Anforderungen an die Schalldämmung der Kapsel unter den gegebenen Bedingungen zu stellen sind.