IFA-LSA 02-375 - Geräuschgeminderte Diamant-Trennscheiben für Steinsägen Konstruktiver Aufbau der Trennscheiben und Lärmminderungserfolge (IFA-LSA 02-375)

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Abschnitt 5 - 5 Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen

Beim Sägen von mineralischen Werkstoffen mit Diamant-Trennscheiben ergeben sich für die Beschäftigten in der Regel hohe Lärmbelastungen mit Schalldruckpegeln von 105 dB(A) und mehr.

Verschiedene Hersteller bieten heute jedoch geräuschgeminderte Trennscheiben an und versprechen deutliche Lärmminderungserfolge. Dabei gibt es unterschiedliche Konstruktionen, z. B. Sandwich-Trennscheiben, bestehend aus zwei Blechlagen mit einer dämpfenden Zwischenschicht, Trennscheiben mit mehrschichtig verstärktem Flansch und Trennscheiben mit Lasereinschnitten.

Um die damit erreichbaren Schallpegelminderungen zu ermitteln, wurden Trennscheiben von 350 mm und 230 mm Durchmesser unter verschiedenen Einsatzbedingungen untersucht. Zunächst wurden die Schalldruckpegel für 19 Trennscheiben mit 350 mm Durchmesser auf einer Brückensäge im Nassschnitt bei Bearbeitung von Granit, Beton und Sandstein gemessen. Ergänzend dazu wurden 9 Trennscheiben von 230 mm Durchmesser in einem Winkelschleifer beim Trennen von Betonplatten untersucht.

Die Ergebnisse wurden auch mit den Messwerten einer früheren Studie des IFA [1] verglichen, wobei acht Trennscheiben mit 350 mm Durchmesser für acht unterschiedliche Materialien gemessen wurden.

Für die auf der Brückensäge untersuchten Trennscheiben mit 350 mm Durchmesser ergaben sich durch die Sandwich-Konstruktion jeweils Pegelminderungen von ca. 8 bis 14 dB(A) gegenüber Standard-Trennscheiben. Der Lärmminderungserfolg lag im Mittel bei ca. 10 dB(A). Damit sind z. B. beim Sägen von Beton und Granit Schalldruckpegel von rund 95 dB(A) am Arbeitsplatz zu erreichen.

Die untersuchten Laser-Trennscheiben waren weniger wirksam. Nur mit einer Laser-Trennscheibe, die eine spezielle Füllung der Laser-Einschnitte mit Polymermaterial aufwies, ergaben sich größere Lärmminderungserfolge von ca. 6 dB(A).

Die 350 mm-Trennscheiben mit verstärktem Kern lagen beim Sägen von Granit und Beton mit 105 dB(A) etwa auf demselben Niveau wie besonders leise Standard-Trennscheiben. Die entsprechenden Trennscheiben mit einer Lochung wurden jedoch ca. 3 bis 7 dB(A) leiser als die Standard-Trennscheiben gemessen.

Die Trennscheiben von 230 mm Durchmesser wurden in einem Winkelschleifer beim Schneiden von Gehwegplatten aus Beton untersucht. Dabei wurden mit Standard-Trennscheiben am Ohr der Bedienperson Schalldruckpegel von ca. 106 bis 108 dB(A) gemessen. Durch Verwendung von Sandwich-Trennscheiben ließen sich jeweils um 7 bis 8 dB(A) niedrigere Pegel erreichen. Für die Trennscheiben mit verstärktem Kern ergaben sich bei diesem Einsatz Pegelminderungen von ca. 3 dB(A).

Abweichend von den hier mit geräuschgeminderten Trennscheiben beobachteten Lärmminderungserfolgen gibt es möglicherweise Anwendungen, in denen keine so großen Erfolge zu erreichen sind. Das kann z. B. für einen Trennjäger mit einem sehr lauten Benzinmotor zutreffen. Zur erfolgreichen Lärmminderung müsste man in diesem Fall auch das Motorgeräusch mindern.

An den meisten Arbeitsplätzen an Steinsägen sollte sich allerdings durch den Einsatz von geräuschgeminderten Trennscheiben anstelle von Standard-Trennscheiben eine wesentliche Geräuschentlastung für die hier eingesetzten Beschäftigten erreichen lassen. Das wird von den Beschäftigten auch subjektiv als deutliche Entlastung empfunden und verringert zugleich ihr Hörschadensrisiko.

Da sich die Anschaffungskosten für geräuschgeminderte Diamanttrennscheiben nicht nennenswert von den Kosten konventioneller Trennscheiben unterscheiden, ist davon auszugehen, dass durch den Einsatz von geräuschgeminderten Diamanttrennscheiben in der Regel keine nennenswerten Mehrkosten entstehen. Einzelne Hersteller von geräuschgeminderten Trennscheiben versprechen sogar höhere Standzeiten und letztlich niedrigere Schnittkosten als mit Standard-Trennscheiben.

An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass für den Arbeitgeber nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [7] vom 6. März 2007 die Verpflichtung besteht, Lärmbelastungen an Arbeitsplätzen zu vermeiden oder soweit wie möglich zu verringern (Minimierungsgebot). Als Maßstab dient dabei der Stand der Technik (siehe auch TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 3 [8]). Deshalb dürfen streng genommen nur noch geräuschgeminderte Trennscheiben zum Einsatz kommen, wenn es keine technischen Gründe gibt, die dagegen sprechen.

Die Verpflichtung zur Verringerung der Lärmbelastungen gilt im Übrigen auch dann, wenn sich mit den entsprechenden Maßnahmen keine Lärmexpositionspegel unter 85 dB(A) erreichen lassen und trotz der Maßnahmen noch eine Gehörgefährdung besteht. Der Einsatz von Gehörschutz ist jeweils nur als letzte Möglichkeit anzusehen, falls sich die Lärmbelastung nicht durch andere geeignete Maßnahmen ausreichend reduzieren lässt.

Als Hilfe bei der Beschaffung von geräuschgeminderten Diamanttrennscheiben sei auf die vom IFA vorbereitete Lärmschutz-Information IFA-LSI 01-200 [1] verwiesen. Dort sind die Lieferanten von Lärmschutzprodukten zusammengestellt und somit auch die Lieferanten von geräuschgeminderten Trennscheiben zu finden.