BGHM-I 105 - Jugendliche

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Abschnitt 4 - 4 Erste Hilfe - Verhalten bei Unfällen

Unfälle vermeiden

Moderne Technik, Wissen und Erfahrung und die Achtsamkeit jeder einzelnen Person werden eingesetzt, um Unfälle zu verhindern. Kommt es dennoch zu einem Unfall, zählt jede Sekunde.

Was ist nach einem Arbeitsunfall zu tun?

  • Die Arbeit unterbrechen,

  • für Erste Hilfe sorgen,

  • den Arbeitsunfall melden.

Es kommt darauf an, dass der nun folgende Handlungsablauf allen geläufig ist.

Erste Hilfe

Bei jeder Verletzung kommt es darauf an, dass sie so bald wie möglich fachgerecht versorgt wird. Bei schweren Unfällen kann Erste Hilfe das Leben retten. Weitere Rettungsschritte durch Arzt oder Ärztin und Krankenhaus sind auf diesen wichtigen ersten Schritt angewiesen.

Erste Hilfe - wer? wo? was?

Alle sind verpflichtet, zur Ersten Hilfe beizutragen. Auch die Weitergabe richtiger Informationen rettet Leben!

Werleistet in meinem Betrieb, in der Nähe meines Arbeitsplatzes Erste Hilfe? Jeder Betrieb hat ausgebildete Ersthelfer oder Ersthelferinnen. Die Ausbildung ist kostenlos und bietet mehr als die für den Erwerb des Führerscheins erforderliche Ausbildung "Sofortmaßnahmen am Unfallort".
Auszubildende können sich zu Ersthelferinnen und Ersthelfern ausbilden lassen. In jedem Fall muss man wissen:
Wosind Ersthelferinnen und Ersthelfer anzutreffen, wo arbeiten sie, wo halten sie sich auf?
Größere Betriebe haben oft auch eine Erste-Hilfe-Station.
Wasist bei der Ersten Hilfe zu tun?
In jedem Betrieb hängen die grünen Tafeln der Berufsgenossenschaften "Erste Hilfe" aus. Sie enthalten in knapper Form alles Wesentliche, was nach einem Arbeitsunfall zu beachten ist. Dazu gehören auch die Anschriften der zuständigen Ärztinnen und Ärzte. Es ist gut, sich anhand dieser Tafeln darauf vorzubereiten, was im Ernstfall zu tun ist.

Jeden Unfall melden

Jede Verletzung, jeder Gesundheitsschaden durch einen Arbeitsunfall ist den unmittelbaren Vorgesetzten zu melden, damit die Unfallursache geklärt werden kann. Nur vor diesem Hintergrund können in Zukunft ähnliche Unfälle vermieden werden.

"Durchgangsarzt/Durchgangsärztin"

Ist aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so ist ein Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufzusuchen.

Unfall auf dem Arbeitsweg

Hier gilt das Gleiche wie bei einem Unfall im Betrieb. Wenn notwendig, sofort einen Arzt/eine Ärztin bzw. einen Durchgangsarzt/eine Durchgangsärztin aufsuchen und anschließend sofort den Betrieb oder Vorgesetzte benachrichtigen.

Verbandbuch

Jede Verletzung wird im Verbandbuch festgehalten, um eine Grundlage zu haben, falls Folgen der Verletzung erst später auftreten.

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