BGHM-I 105 - Jugendliche

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Abschnitt 13 - 13 Pressen

Regelung für Jugendliche

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen an Pressen nicht beschäftigt werden. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass es zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht der Ausbildenden oder anderer fachkundiger Personen gewährleistet ist.

Einrichten und Umstellen von Pressen

Pressen dürfen nur von beauftragten Fachleuten, den Presseneinrichtern, eingerichtet oder umgestellt werden. Die Pressen müssen für die Arbeit gesondert freigegeben werden.

Presseneinrichter und -einrichterinnen sind mit der Wirkungsweise und den möglichen Gefahren jeder einzelnen Presse vertraut. Sie bringen die erforderlichen Handschutzeinrichtungen an und stellen diese auch ein.

Schutzvorrichtungen

Die Schutzvorrichtungen an Pressen dürfen nie umgangen, unwirksam gemacht oder entfernt werden.

Schriftliche Betriebsanweisung beachten

Vor der Arbeit an einer Presse erhalten alle eine schriftliche Betriebsanweisung. Diese enthält unter anderen auch Hinweise in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen. Der besondere Schutz gilt den Händen.

Störungen

Jegliche Auffälligkeit, Unregelmäßigkeit oder Störung an einer Presse ist ernst zu nehmen. In diesem Fall muss die Presse sofort stillgesetzt und das Fachpersonal verständigt werden.

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