BGHW-Kompakt, M 2 - BGHW-Kompakt Gefahrstoffe im Handel

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Abschnitt 3.2 - Gefährdungsbeurteilung

Anhand der Erfassungsliste und den Gefahrstoffinformationen, u.a. aus dem Sicherheitsdatenblatt, hat der Unternehmer, bevor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Gesundheits- und Unfallgefährdungen mit Gefahrstoffen zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.

Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Unternehmer nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln und zu bewerten, welchen Gefährdungen die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ausgesetzt sind und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Hierzu sind unter Umständen besondere Kenntnisse über die gefährlichen Stoffeigenschaften der eingesetzten Gefahrstoffe notwendig, um Gefährdungen erkennen und beurteilen zu können.

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind dann geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen und umzusetzen. Bei dieser Bestandsaufnahme sollte besonders die Frage im Vordergrund stehen, ob es möglich ist, den verwendeten Gefahrstoff durch einen ungefährlichen oder zumindest weniger gefährlichen zu ersetzen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind unterschiedliche Arten von Gefährdungen, die Gefahrstoffe mit sich bringen können, zu berücksichtigen:

  • Brand- und Explosionsgefährdungen

  • Gefährdungen durch toxische Eigenschaften

  • Gefährdungen durch besondere Stoffeigenschaften (nicht als Gefahrstoff gekennzeichneter Stoffe)

    Die wichtigste Informationsquelle zur Gefährdungsbeurteilung ist das Sicherheitsdatenblatt der Gefahrstoffe. Zu beachten sind außerdem:

  • die Arbeitsbedingungen, z.B.: Wird der Geschirrspülmaschinenreiniger als loses Pulver eingesetzt oder automatisch aus einem Vorratsbehälter zudosiert? Wird die Bodenreinigung von Hand oder mit einer Reinigungsmaschine durchgeführt?

  • die verwendete Stoffmenge,

  • die Höhe und Dauer der Einwirkung der Gefahrstoffe,

  • die Art und Weise, wie die Beschäftigten mit dem Gefahrstoff in Berührung kommen können, d.h. wird der Gefahrstoff über die Haut (dermal) oder durch Einatmen (inhalativ) aufgenommen