BGHW-Kompakt, M 2 - BGHW-Kompakt Gefahrstoffe im Handel

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Abschnitt 2 - Wege in den Körper - Wirkungen von Gefahrstoffen

Gefährliche Stoffe können ihre gesundheitsschädigende Wirkung nur entfalten, wenn sie in den menschlichen Körper gelangen. Dies kann durch das Einatmen von Gasen, Dämpfen oder Stäuben (inhalativ), durch das Verschlucken von Flüssigkeiten oder Feststoffen (oral) oder durch die Aufnahme von Flüssigkeiten oder Stäuben durch die Haut (resorptiv) geschehen.

Im Bereich des Handels ist die Haut ein wesentlicher Eintrittspfad für Gefahrstoffe in den menschlichen Körper. Der Kontakt mit den Gefahrstoffen kann hierbei zu Reizungen, Sensibilisierungen (Reaktion des Körpers auf allergieauslösende Substanzen) hervorgerufen durch wiederholten Kontakt, Vorstufe zur Allergie) oder zur Zerstörung des Hautgewebes führen. Gelangen z.B. ätzende Gefahrstoffe ins Auge, so kann es zu schwersten Augenschäden wie Hornhauttrübung bis hin zum Erblinden kommen. Auch über verschmutzte Arbeitskleidung besteht die Gefahr eines Kontaktes mit Gefahrstoffen, wenn z.B. lösemittelhaltige Gefahrstoffe die Kleidung verunreinigt haben. Daher sollte durch Chemikalien verschmutzte Kleidung sofort gewechselt werden.

Besondere Gesundheitsgefährdungen können auftreten, wenn entsprechende Mengen an Gefahrstoffen in den Magen-Darm-Trakt gelangen, wenn z.B. das Ess-, Trink- und Rauchverbot in Arbeitsbereichen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, nicht beachtet wird oder vor Arbeitspausen, vor dem Essen und Trinken die Hände nicht sorgfältig gereinigt werden. Auch das unsachgemäße Aufbewahren von Gefahrstoffen in Lebensmittelbehältern führt immer wieder zu Verwechselungen und so zu Unfällen mit Gefahrstoffen.

Alle Schutzmaßnahmen laufen daher auf die Vermeidung derartiger Kontakte von Gefahrstoffen mit dem menschlichen Körper hinaus.