BGHW-Kompakt, M 2 - BGHW-Kompakt Gefahrstoffe im Handel

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Abschnitt 5.4 - Wechselwirkungen von Gefahrstoffen

Bevor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Betrieb aufgenommen werden, muss man sich u.a. anhand der Kennzeichnung und der Betriebsanweisung mit den grundlegenden Informationen zu Verwendungszweck und -menge und den einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen vertraut machen. Hierbei ist z.B. auch zu prüfen, ob Gefahrstoffe zusammen verwendet werden dürfen. Zur Bildung neuer Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften kann es kommen, wenn mehrere nicht aufeinander abgestimmte Gefahrstoffe zusammen verwendet werden. Durch Presseberichte bekannt geworden sind mehrere Fälle schwerer Vergiftungen durch Chlorgas, das sich bei der gleichzeitigen Verwendung von hypochloridhaltigen und sauren Sanitärreinigern gebildet hatte. Gefahrstoffe dürfen deshalb nur einzeln verwendet werden, es sei denn, die Gebrauchs- oder Betriebsanweisung verlangt ausdrücklich etwas anderes.