DGUV Information 203-087 - Auswahl und Anbringung von Schlüsseltransfersystemen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.5 - 6.5 Umgehen

Umgehen, auch Manipulation genannt, umfasst jegliche Handhabung an Schutzeinrichtungen, mit dem Ziel die Schutzwirkung aufzuheben.

Anreize für ein Umgehen von Schutzeinrichtungen können beispielsweise sein:

  • Schutzeinrichtungen behindern den Arbeitsablauf

  • Vom Bediener auszuführende Tätigkeiten (z. B. Reinigen, Fehlersuche, Reparatur, Einrichten) wurden bei der Konstruktion der Maschine nicht berücksichtigt.

  • Zeitersparnis zu Lasten der Sicherheit (z. B. Vermeidung von Unterbrechungen, schnellere/höhere Produktion)

  • unzureichende Ergonomie (leichteres, bequemeres Handling, geringere körperliche Anstrengung, kürzere Arbeitswege).

Die wirksamste Maßnahme, um ein Umgehen zu vermeiden, ist die konstruktive Gestaltung der Maschine einschließlich aller Schutzeinrichtungen so auszuführen, dass Anreize zum Umgehen beseitigt, zumindest aber minimiert werden.

Das heißt, eine Maschine muss ihre vorgesehenen Funktionen während ihrer Lebensdauer bei hinreichend verringertem Risiko ausführen können, ohne dass Umgehen von Schutzeinrichtungen nennenswerte Vorteile bringen, z. B. durch die Wahl geeigneter Betriebsarten.

DIN EN ISO 14119 [5] beschreibt im Anhang H ein Verfahren, um Anreize zum Umgehen von Verriegelungseinrichtungen abschätzen und bewerten zu können. Dieses Verfahren wird benutzt, um den Manipulationsanreiz zu minimieren. Ggf. werden Maßnahmen ergriffen, um die Manipulation zu erschweren. Dieses Verfahren ist auch für Schlüsseltransfersysteme anwendbar (Siehe Abb. 29).

Praktische Hilfestellungen zur systematischen Erfassung von Manipulationsanreizen sind zu finden unter: www.stopp-manipulation.org [7], Stichwort: "Manipulationsanreiz".

Zusätzlich zur weitest gehenden Minimierung von Manipulationsanreizen aufgrund konstruktiver Eigenschaften der Maschine, müssen Schlüsseltransfersysteme selbst einen Beitrag zur Verringerung der Umgehungsmöglichkeiten leisten. Sie müssen deshalb so ausgewählt und angebracht sein, dass sie nicht auf eine vernünftigerweise vorhersehbare Art, d. h. von Hand oder durch Benutzung eines leicht verfügbaren Gegenstandes, umgangen werden können.

Leicht verfügbare Gegenstände können auch Ersatzschlüssel und Ersatzbetätiger sein (siehe hierzu auch Abschnitt 2, "Begriffe": Umgehen auf eine vernünftigerweise vorhersehbare Art, Anmerkung 2), speziell, wenn sie im Betrieb mehrfach vorgehalten werden.

ccc_3573_29.jpg

Abb. 29
Methodik zur Bestimmung und Beseitigung von Umgehungsmöglichkeiten [5]

Als Umgehen auf vernünftigerweise vorhersehbare Art gilt nicht ein aufwändiges Unwirksam machen von Schutzfunktionen wie z. B.

  • das Demontieren oder Verschieben mittels "schwerer Werkzeuge" (z. B. Brecheisen, Trennschleifer)

  • das Überbrücken der Kontakte

  • Selbstanfertigung eines Schlüssels oder Betätigers

Bei der Anwendung von Schlüsseltransfersystemen kann es jedoch in besonderen Situationen erforderlich sein, mittels geeigneter Maßnahmen einen Zugang zum Gefahrenbereich zu ermöglichen oder einen vorübergehenden Betrieb zuzulassen, der von der festgelegten Betriebsweise des Schlüsseltransfersystems abweicht. Hierbei kommt es zu einer reduzierten Sicherheit, der sich der Anwender bewusst sein muss und sicherzustellen hat, dass ein Missbrauch verhindert wird (siehe dazu Abschnitt 4.1.5 und 6.5.2).

6.5.1
Zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung von Umgehungsmöglichkeiten durch den Anwender/Maschinenhersteller

Die im Folgenden genannten Maßnahmen können entsprechend Risikobeurteilung, einzeln oder in Kombination zur Verringerung von Umgehungsmöglichkeiten beitragen:

  • Verwendung von unterschiedlichen Systemkodierungen, wenn mehrere Schlüsseltransfersysteme am Aufstellungsort der Maschine vorhanden sind.

  • Verwendung von nicht lösbaren Befestigungen (z. B. Schweißen, Kleben, Einwegschrauben, Nieten), insbesondere zur Befestigung des Betätigers bei Zuhaltungseinrichtungen

  • Zustandsüberwachung/Plausibilitätsprüfung,

Die Steuerung erwartet beispielsweise das Öffnen einer Tür in einem bestimmten Maschinenzyklus oder nach einer bestimmten Zeit. Das Fehlen des Steuersignals kann auf ein Umgehen hinweisen.

6.5.2
Maßnahmen bei Verwendung eines Generalschlüssels

In besonderen Situationen (z. B. Rettungseinsätze) kann die Verwendung eines Generalschlüssels erforderlich sein, um in den geschützten Maschinenbereich zu gelangen.

Wenn in der täglichen Nutzung des Schlüsseltransfersystems ein Schlüssel beschädigt wird oder verloren geht, kann für den Zeitraum der Wiederbeschaffung beim Hersteller der Generalschlüssel verwendet werden, um Stillstandzeiten der Maschine zu vermeiden und somit die Grundlage für einen Manipulationsanreiz zu nehmen.

Durch organisatorische Maßnahmen ist sicher zu stellen, dass nur befugte Personen Zugriff auf den Generalschlüssel haben. Die Ausgabe und Rücknahme des Generalschlüssels ist durch den "Schlüsselverantwortlichen" zu dokumentieren (siehe Anhang B).

Bedingt durch die bessere Kontrollierbarkeit eines einzelnen Generalschlüssels, verringert sich die Wahrscheinlichkeit eines Umgehens, im Vergleich zum Vorhalten mehrerer Ersatzschlüssel.

Bei der Verwendung eines Generalschlüssels, speziell in Verbindung mit mehreren Maschinen ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser in der Regel auf alle Schlösser der gleichen Produktlinie eines Schlüsseltransfersystems passt.

Hersteller- und systemabhängig sind auch Generalschlüssel mit eingeschränkter Kodierung und somit eingeschränkter Verwendungsmöglichkeit realisierbar.

Alternativ zum Generalschlüssel können auch Zuhaltungen mit Hilfsentriegelung oder Notentsperrung eingesetzt werden.

Diese Möglichkeiten und die sich daraus ergebenden Auswirkungen bei der Anwendung, sind vorab innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung vom Anwender zu berücksichtigen.

ccc_3573_30.jpg

Abb. 30
Mögliche Sicherung eines Generalschlüssels (Steckschlüsselsystem)