DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

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Anhang F - Muster-Gefährdungsbeurteilung Universal-Vorbereitungsbereich

GefährdungsfaktorHinweise/SchutzzielSoll-ZustandMaßnahmen erforderlich?
ja/nein
Maßnahmen-Alternativen T/O/P
(Technik, Organisation, Persönliche Schutzausrüstung)
Verantwortlichkeiten zu erledigen durchTerminUmsetzung Name, RückmeldungWirksamkeitskontrolle
1.0 Mechanische Gefährdung
1.1 Teile mit gefährlichen Oberflächen
  • Verletzungsgefahr an scharfen Kanten von Blechteilen oder Arbeitsmitteln

  • Handverletzungen vermeiden.

  • Verletzungsgefahr durch scharfe Messer (z. B. herkömmliche Teppichmesser) bei Zuschneiden von Abdeckpapier/Folien

  • Schleifarbeiten werden überwiegend maschinell durchgeführt.

  • Es werden spezielle Abdeckfolienmesser mit Schutz oder Sicherheitsmesser verwendet.

1.2 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, Flurförderzeuge
  • Fußverletzungen oder Verletzungen des Bewegungsapparates vermeiden.

  • Verletzungsgefahr beim Rangieren von Fahrzeugen

  • Werden große oder schwere Teile gemeinsam mit einer zweiten Person bewegt?

  • Nicht fahrbereite Fahrzeuge werden von zwei Beschäftigten geschoben, eine Person ist grundsätzlich am Steuer.

  • Für große Teile wie Motorhauben werden spezielle Transportmittel (Lackierständer) verwendet. Die Handhabung erfolgt durch zwei Beschäftigte.

  • Grundsätzlich tragen alle Beschäftigten Sicherheitsschuhe mind. der Kategorie S2.

1.3 Unkontrolliert bewegte Teile
  • Verletzungen durch herabfallende Aggregate oder Teile vom Schleiftisch oder von Regalen verhindern.

  • Werden Unfallfahrzeuge oder Rohkarosserien etc. gegen unkontrollierte Bewegung gesichert (z. B. bei ausgebauten Aggregaten, Motor, Achse etc.)?

  • Verletzungsgefahr durch wegfliegende Teile (z. B. Spachtelsplitter)

  • Sind Schutzbrillen im Einsatz?

  • Es werden keine Teile oder Materialien auf Schränken gelagert.

  • Schutzbrillen sind vorhanden und werden benutzt.

  • Hebebühnensicherungen bei ausgebauten Aggregaten sind vorhanden.

  • Bei allen Arbeiten, bei denen mit wegfliegenden Teilen zu rechnen ist, wird eine Schutzbrille benutzt (z. B. an alten/rostigen oder unsachgemäß reparierten Fahrzeugen).

1.4 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern
  • Verletzungsgefahr durch verunreinigte Trittflächen oder Unordnung durch Kabel, Luftschläuche etc.

  • Sind sicher begehbare Arbeitsflächen und Wege vorhanden, nicht eingeengt oder verstellt?

  • Sind Fußböden mit einem rutschhemmenden und leicht zu reinigenden Belag versehen?

  • Überwiegender Trockenschliff; Verunreinigungen werden umgehend durch Kehrmaschine beseitigt.

  • Sämtliche Kabel und Schläuche sind so verlegt, dass sie keine Stolpergefahr darstellen, und werden regelmäßig aufgeräumt.

  • Einsatz von Schlauchaufrollern

1.5 Absturz
  • Ist beim Arbeiten in Höhen ab 1 m eine Sicherung gegen Absturz vorhanden?

  • Werden Leitern und Tritte geprüft?

  • Absturzgefahr bei Arbeiten am Dach oder bei Transportern;es stehen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung (z. B. ein fahrbares, zusammenklappbares Gerüst). Für Arbeiten unter 1 m stehen Auftritte zur Verfügung.

2.0 Elektrische Gefährdung
2.1 Gefährliche Körperströme
  • Vermeiden von gefährlichen Körperströmen

  • Gefährdung durch defekte stromführende Arbeitsmittel

  • Sind elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 geprüft und gekennzeichnet?

  • Sämtliche elektrischen Betriebsmittel sind in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden wiederkehrend geprüft. Nachvollziehbare Dokumentation und Kennzeichnung an den Betriebsmitteln ist erfolgt.

3.0 Gefahrstoffe
  • Wird ein Gefahrstoffverzeichnis geführt?

  • Sind Sicherheitsdatenblätter (SDB) vorhanden?

  • Sind Betriebsanweisungen gem. Gefahrstoffverordnung vorhanden?

  • Wird regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten?

  • Gefahrstoffverzeichnis wird ordnungsgemäß geführt.

  • SDB stehen allen Beschäftigten zur Einsicht zur Verfügung.

  • Betriebsanweisungen hängen aus und es wird entsprechend unterwiesen.

3.1 Dämpfe
  • Gefahr durch Einwirkung gesundheitsschädigender Dämpfe (Reiniger, Silikonentferner)

  • Sind Be- und Entlüftung sowie Absauganlagen vorhanden?

  • Werden Behälter stets verschlossen gehalten, um ein Ausdampfen zu verhindern?

  • Wie werden Pinsel aufbewahrt? Stehen brandschutztechnisch geprüfte Behälter (dichtschließende Metallbehälter) für die Pinselaufbewahrung zur Verfügung?

  • Geringe Exposition bei Reinigungsarbeiten und Spachtelarbeiten. PSA steht zur Verfügung. Be- und Entlüftung ist vorhanden.

  • Pinsel werden in dichtschließenden Pinselaufbewahrungsboxen aufbewahrt.

3.2 Aerosole
  • Sind Be- und Entlüftung sowie Absauganlagen mit ausreichender Saugleistung (s. Typschild/ Betriebsanleitung) vorhanden?

  • Gefahr durch Einwirkung gesundheitsschädigender Aerosole (Farbnebel) auf Atemwege oder Haut

  • Anlage gem. DGUV Information 209-089 ausgestattet.

  • Es werden pro Fahrzeug Flächen < 3 m2Füller und Polyester je Reparatur und < 1 m2Deck-und Klarlack aufgetragen; Bodenabsaugung (> 0,3 m/s und > 15.000 m3/h)sowie Trennwände in Form von Rollos sind vorhanden. Atemschutz gem.
    DGUV Regel 109-013 steht zur Verfügung und wird benutzt.

3.3 Flüssigkeiten
  • Gefahr durch Einwirkung gesundheitsschädigender Flüssigkeiten auf die Haut

  • Stehen geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung (z. B. aus Nitrilkautschuk (siehe SDB))? Montagehandschuhe sind nicht geeignet!

  • Hautkontakt wird durch Auftragen mit der Sprühflasche vermieden.

  • Lösemittelbeständige Handschuhe stehen zur Verfügung.

3.4 Feststoffe
  • Abblasen von Stäuben vermeiden.

  • Wird das Entstehen von Staubpartikeln verhindert, vermieden bzw. entsprechend abgesaugt?

  • Werden Staubmasken zur Verfügung gestellt?

  • Wird der Hautkontakt zu Feststoffen (z. B. Spachtel, Dichtungsmitteln) verhindert?

  • Es sind ausschließlich Exzenterschleifer mit integrierter Absaugung vorhanden.

  • Das Abblasen von Teilen und Fahrzeugen und von Beschäftigten ist per Anweisung untersagt.

  • Staubmasken stehen zur Verfügung.

  • Einweghandschuhe stehen zur Verfügung (zum Beispiel für das Abdichten und Fälzen).

4.0 Brand-/ Explosionsgefährdung
4.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
  • Werden Brandlasten, z. B. Abdeckpapier/Folien/brennbare Flüssigkeiten (Silikonentferner/Verdünnung etc.) am Arbeitsplatz auf ein Minimum reduziert? Werden/wird nicht gebrauchte(s) Abdeckfolien/-papier spätestens zum Schichtende entfernt?

  • Sind elektrische Betriebsmittel (Zündquelle) erfasst und werden diese wiederkehrend geprüft?

  • Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten (5L-Kanister mit Silikonentferner, Verdünnung und Spraydosen) werden im Lacklager gelagert (Alternative: Gefahrstoffschrank).

  • Elektrische Betriebsmittel werden wiederkehrend geprüft, s. a. Nr. 2.1.

  • Löscheinrichtungen sind vorhanden, frei zugänglich und geprüft. An jedem Feuerlöscher ist eine Kennzeichnung deutlich sichtbar angebracht.

  • Werden elektrische Betriebsmittel ordnungsgemäß betrieben (Überlastung vermeiden)?

  • Werden Brandschutztüren verstellt oder verkeilt?

  • Sind Feuerlöscheinrichtungen vorhanden, gekennzeichnet, nicht zugestellt und werden sie geprüft?

  • Sind Heizkörper so angebracht, dass sich auf ihnen keine Ablagerungen von Beschichtungsstoffen bilden können und keine Lackgebinde, besonders Spraydosen, abgestellt werden können?

  • Spraydosen und Lackgebinde können nicht auf den Heizkörpern abgestellt werden; es sind schräge Heizkörperabdeckungen aus nicht brennbarem Material, z. B. Blech, angebracht.

4.2 Explosionsfähige Atmosphäre
  • Gefahr der Zündung explosionsfähiger Atmosphäre

  • Ist ein Explosionsschutzdokument erstellt und wird es regelmäßig auf Aktualität geprüft?

  • Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft.

4.3 Elektrostatische Aufladung
  • Wird Funkenbildung durch Reibung von Abdeckfolien und Verwendung von ableitfähigen Luftschläuchen verhindert?

  • Werden Sicherheitsschuhe mit ableitfähiger Laufsohle benutzt?

  • Zum Maskieren der Fahrzeuge wird eine ableitfähige Folie oder Papier verwendet. Beschäftigte benutzen ableitfähige Sicherheitsschuhe.

5.0 Thermische Gefährdung
5.1 Kontakt mit heißen Medien
  • Verletzungsgefahr durch heiße Oberflächen an IR-/UV-Trocknern.

  • Es sind nur elektrische IR-Trockner im Einsatz. Abkühlung erfolgt zügig, Sicherheitsabstand wird eingehalten, Beschäftigte sind unterwiesen, die Geräte abkühlen zu lassen.

6.0 Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
6.1 Lärm
  • Ist ein Lärmkataster vorhanden?

  • Unterschreitung des unteren Auslösewerts von 80 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel und langfristige Minimierung der Belastung

  • Lärmkataster ist vorhanden.

  • Auslösewerte werden im Laufe eines kritischen Arbeitstags nicht erreicht.

  • Belastung durch Druckluft beim Abblasen von Teilen nach dem Schleifen

  • Kommen beim Abblasen (Trocknen) von Teilen mit Druckluft nur lärmarme Düsen, z. B. Mehrlochdüsen, zum Einsatz?

  • Besteht ein Lärmminderungsprogramm (z. B. Einsatz lärmarmer Ausblasedüsen)?

  • Wird Gehörschutz bereitgestellt?

  • Gehörschäden verhindern.

  • Wird regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten?

  • Einsatz von konventionellen Arbeitsmitteln, die dem Stand der Technik entsprechen

  • Es werden ausschließlich lärmgeminderte Mehrlochdüsen eingesetzt. Beschäftigte sind entsprechend unterwiesen.

  • PSA steht zur Verfügung und wird verwendet.

6.2 Hand-Arm-Schwingungen
  • Gefährdung durch Hand-, Armschwingungen bei Schleifarbeiten vermeiden (z. B. mit Schwingschleifern, Exzenterschleifern)

  • Minimierung von Hand-, Armschwingungen durch Einsatz schwingungsarmer Arbeitsmittel

  • Minimierung von Expositionszeiten

  • Eingesetzte Arbeitsmittel entsprechen dem Stand der Technik.

  • Kurzzeitexposition liegt vor: Tätigkeit wird nicht dauerhaft durchgeführt.

7.0 Gefährdung durch Arbeitsumgebung
7.1 Klima
  • Beträgt die Raumtemperatur min. 17 °C?

  • Werden wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von starker Sonneneinstrahlung ergriffen?

  • Wird verhindert, dass die Raumtemperatur 26 °C übersteigt?

  • Wird verhindert, dass Beschäftigte direkter Zugluft ausgesetzt sind?

  • Gesundheitsgefährdung durch Zugluft vermeiden.

  • Sind die Beschäftigten gegen Witterungseinflüsse geschützt?

  • Belastung durch zu niedrige oder zu hohe Temperaturen sowie Nässe verhindern. Müssen z. B. nichtfahrbereite Fahrzeuge aus dem Freien rangiert werden?

  • Sonnenrollos sind vorhanden.

  • Wärmeschleier ist vorhanden, keine direkte Zugluft.

  • Für nicht fahrbereite Fahrzeuge, die im Winter oder bei Nässe aus dem Freien in die Vorbereitungshalle geschoben werden, stehen den Beschäftigten Jacken zur Verfügung.

7.2 Beleuchtung
  • Unfallgefahr durch unzureichende Beleuchtung

  • Beträgt die Nennbeleuchtungsstärke mindestens 600 Lux?

  • Beleuchtung liegt bei 600 Lux.

  • Reflektoren werden regelmäßig gereinigt; nach Bedarf werden Leuchtmittel getauscht.

7.3 Raumbedarf, Verkehrswege Raumbedarf, Verkehrswege:
  • Steht an jedem Arbeitsplatz mind. eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m2 zur Verfügung, die an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit ist?

Flucht- und Rettungswege:
  • Ist ein Flucht- und Rettungsplan für feuergefährdete Bereiche gemäß ASR A 2.3 in angemessener Anzahl und an geeigneter Stelle ausgehängt?

  • Sind Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge nicht eingeengt und werden sie stets freigehalten?

  • Lassen sich Notausgänge und Fluchttüren jederzeit ohne fremde Hilfe von innen öffnen? Sind Panikschließungen vorhanden? (Hinweis: Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.)

  • Ordnung und Sauberkeit einhalten.

  • Ausreichend Arbeitsflächen und Stellflächen sind vorhanden, z. B. für IR-Strahler, Abdeckpapier, mobile Absaugung, Arbeitsmittel usw.

  • Die Verkehrswege und auch die Lagerflächen für Transportwagen, IR-Strahler etc. sind gekennzeichnet.

  • Der Flucht- und Rettungsplan ist ausgehängt.

  • Fluchtwege und Notausgänge sind frei.

  • An sämtlichen Fluchttüren sind Panikschließungen angebracht.

Empfohlene Maßnahmen bei Überschreiten der Raumtemperaturen:
  • Effektiven Sonnenschutz anbringen (Sonnenrollos, ggf. Sonnenschutzfolien).

  • Nachtauskühlung nutzen.

  • Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden (UV-Strahler).

  • Ausgabe von "Hitzegetränken"

  • Arbeiten entsprechend der Witterung organisieren.

8.0 Physische Belastung/ Arbeitsschwere
8.1 schwere dynamische Arbeit
  • Manuelles Heben und Tragen von Lasten (z. B. von schweren, unhandlichen, sperrigen Teilen) vermeiden.

  • Stehen Hebehilfen zur Verfügung?

  • Teilewagen, Lackierständer, Kipp- und Drehvorrichtungen oder fahrbare Gestelle für große und sperrige Teile sind vorhanden; Fahrzeuge werden zu zweit rangiert, s. a. Nr. 1.0.

8.2 Haltungsarbeit
  • Werden Zwangshaltungen oder ungünstige Körperhaltungen und Haltearbeiten vermieden?

  • Kurzhubbühnen sind im Einsatz für die Nachbereitung, z. B. im Schwellerbereich.

  • Fahrbare Sitzhocker werden verwendet, um ein Knien der Beschäftigten zu vermeiden.

  • Jobrotation

9.0 Wahrnehmung und Handhabbarkeit
9.1 Informationsaufnahme
  • Sind sämtliche Behälter mit Gefahrstoffen (z. B. auch Pumpsprühflaschen) entsprechend Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet?

  • Sämtliche Behälter mit Gefahrstoffen, die umgefüllt werden, sind vorschriftsmäßig gekennzeichnet (Bezeichnung, Piktogramm mit Signalwort, Warnhinweise, Sicherheitshinweise).

  • Best Practice: Für Silikonentferner sind spezielle Aufkleber beschafft und werden zusätzlich mit breitem Klebeband überklebt.

10.0 Sonstige Gefährdungen/Belastungen
10.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Wird geeignete PSA bereitgestellt?

  • Gefahr durch mangelnde oder fehlerhafte Nutzung der PSA vermeiden.

  • Es wird geeignete PSA bereitgestellt, benutzt und regelmäßig kontrolliert.
    PSA: Atemschutz (Helmgeräte, Lackier- und ggf. Staubmasken), Sicherheitsschuhe mit antistatischer Laufsohle, Schutzbrille/Gesichtsschutz, lösemittelbeständige Handschuhe, Gehörschutz, Overall

10.2 Hautbelastung
  • Wird Feuchtarbeit (auch luftundurchlässige Handschuhe) vermieden oder vermindert, z. B. durch Jobrotation?

  • Stehen den Beschäftigten geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung und werden sie benutzt?

  • Ist ein an die Tätigkeiten angepasster Hautschutzplan erstellt und deutlich sichtbar, z. B. am Waschplatz, angebracht?

  • Werden Spender regelmäßig befüllt?

  • Wird regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten?

  • Hautkrankheiten vermeiden.

  • Keine Feuchtarbeit, Teile werden überwiegend trocken geschliffen.

  • Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel stehen zur Verfügung und werden benutzt.

  • Hautschutzplan und Spender für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege sind vorhanden und entsprechend gekennzeichnet. Die Spender werden regelmäßig befüllt.

10.3 Mensch
  • Gefährdungen durch "Neulinge", z. B. Azubis, aufgrund von Unerfahrenheit.

  • Gefährdungen durch "Neulinge" durch sofortige Ein- und Unterweisungen durch geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verhindern.

Bildnachweis:

Titelbild:Wolf Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Abb. 1Sehon Innovative Lackieranlagen GmbH
Abb. 2SATA GmbH & Co. KG
Abb. 3Sehon Innovative Lackieranlagen GmbH
Abb. 4Sehon Innovative Lackieranlagen GmbH
Abb. 5Wolf Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Abb. 6Wolf Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Abb. 7Wolf Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Abb. 9Wolf Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Abb. 13SATA GmbH & Co. KG
Abb. 14SATA GmbH & Co. KG
Abb. 15Herkules Hebetechnik GmbH
Abb. 7, 10, 11, 12Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen (nach ASR A1.3)
Alle übrigen Abbildungen:BGHM

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