DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Zoneneinteilung

Unter Berücksichtigung der lüftungstechnischen Anforderungen wird empfohlen, den explosionsgefährdeten Bereich wie folgt in Zonen einzuteilen:

  • Zone 2 im Arbeitsbereich und 1 m um den Arbeitsbereich (siehe Anhang B.2); die Zone 2 endet an geschlossenen Abtrennungen.

  • Kein staubexplosionsgefährdeter Bereich wegen geringer freigesetzter Staubmengen, sichergestellt durch integrierte Absaugung an den Schleifgeräten

ANMERKUNG 1

Siehe DGUV Regel 109-001 zu Anforderungen für das Schleifen von Leichtmetall (z. B. Aluminium, Magnesium).

ANMERKUNG 2

Siehe Anhang B.2 zur beispielhaften Zoneneinteilung.