DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.2 - 5.2 Trocknungsgeräte

Trocknungsgeräte (Abb. 6) müssen so gestaltet und konstruiert sein, dass außerhalb des automatischen Trocknungsbetriebs (z. B. beim Positionieren) die Temperatur berührbarer Oberflächen am Gerät 60 °C nicht übersteigt.

Kraftbetriebene Trocknungsgeräte müssen so gestaltet und konstruiert sein, dass Quetsch-, Scher- und Anstoßstellen im automatischen Verfahrbetrieb vermieden werden. Dazu muss entweder die maximale Anhaltekraft 75 N betragen (siehe DIN EN ISO 14120) oder das Gerät muss mit geeigneten Schutzsystemen (z. B. Schaltleisten) ausgerüstet sein. Alternativ können sämtliche Verfahrwege ausschließlich über Zustimmeinrichtung ("Totmannschalter") gesteuert werden, wenn die Bedienperson den Gefahrenbereich vollständig einsehen kann.

ccc_3575_06.jpg

Abb. 6 Kraftbetriebenes, schienengeführtes IR-Trocknungsgerät