DGUV Information 209-089 - Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung

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Abschnitt 5.1 - 5 Heizung und Trocknungsgeräte
5.1 Allgemeines

Heizeinrichtungen, die mit brennbaren Stoffen betrieben werden, müssen mit DIN EN 746-1, DIN EN 746-2 und DIN EN 525 übereinstimmen.

Die Ansaugöffnung für die Frischluft muss vom Auslass der Abluftleitungen ausreichend weit entfernt installiert sein, so dass die Gefahr einer Ansaugung der Abgase vermieden ist.

Eine direkte Beheizung (z. B. Gasflächenbrenner) ist nur für reinen Zu-/Abluftbetrieb zulässig.

Bei indirekter Beheizung mit Öl- oder Gasgebläsebrenner müssen die Brennkammer und die Wärmetauscher auf der Druckseite des Ventilators angeordnet sein.