DGUV Grundsatz 309-013 - Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung

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Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
(DGUV Grundsatz 309-013)

Grundsatz

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Oktober 2017

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Anwendungsbereich1
Anforderungen an fachkundige Personen2
Anforderungen aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung2.1
Abgeleitete Anforderungen2.2
Ausbildungsinhalte und Prüfung3
Vorschriften, Normen und Richtlinien3.1
Ausbildungsinhalte3.2
Allgemeines (A und B; 5 Lehreinheiten)3.2.1
Besondere Themen der Gefährdungsbeurteilung (nur A; 2 Lehreinheiten)3.2.2
Messung − Theorie (A und B; 6 Lehreinheiten)3.2.3
Messung − Praxis (B; 8 Lehreinheiten)3.2.4
Prüfung3.3
Ausbildungsstätte und Ausbildende4
BescheinigungAnhang 1