BbgGStV,BB - Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung

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Brandenburgische Verordnung über den Bau von Garagen und Stellplätzen und den Betrieb von Garagen
(Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung - BbgGStV) *)

Vom 8. November 2017 (GVBl. II Nr. 61)

Auf Grund des § 86 Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 und Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 85 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Brandenburgischen Bauordnung vom 19. Mai 2016 (GVBl. I Nr. 14) verordnet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Begriffe und allgemeine Anforderungen1
Abschnitt 2
Bauvorschriften
Zu- und Abfahrten2
Rampen3
Einstellplätze und Fahrgassen4
Lichte Höhe5
Tragende Wände, Decken, Dächer6
Außenwände7
Trennwände, sonstige Innenwände und Tore8
Gebäudeabschlusswände9
Wände und Decken von Kleingaragen10
Rauchabschnitte, Brandabschnitte11
Verbindungen zu Garagen und zwischen Garagengeschossen12
Rettungswege13
Beleuchtung14
Lüftung15
Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug16
Brandmeldeanlagen17
Abschnitt 3
Betriebsvorschriften
Betriebsvorschriften für Garagen18
Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen19
Abschnitt 4
Bauvorlagen
Bauvorlagen20
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
Weitergehende Anforderungen21
Ordnungswidrigkeiten22
Übergangsvorschriften23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten24

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015, S. 1).