§ 29 BbgVBauV - Zusätzliche Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über
- 1.
eine Berechnung der Flächen der Verkaufsräume und der Brandabschnitte,
- 2.
eine Berechnung der erforderlichen Breiten der Ausgänge aus den Geschossen ins Freie oder in notwendige Treppenräume,
- 3.
die Sprinkleranlagen, die sonstigen Feuerlöscheinrichtungen und die Feuerlöschgeräte,
- 4.
die Brandmeldeanlagen,
- 5.
die Alarmierungseinrichtungen,
- 6.
die Sicherheitsbeleuchtung und die Sicherheitsstromversorgung,
- 7.
die Rauchabzugsvorrichtungen und Rauchabzugsanlagen,
- 8.
die Rettungswege auf dem Grundstück und die Flächen für die Feuerwehr.