DGUV Information 206-023 - Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Ausbildung von betrieblichen psychologischen Erstbetreuerinnen und -betreuern

Betriebliche psychologische Erstbetreuende benötigen eine Ausbildung sowie eine regelmäßige Qualifizierung, um als Laien die Erstbetreuung übernehmen zu können. Diese wird durch Expertinnen und Experten mit psychologisch fundiertem Hintergrundwissen und Erfahrung in der Notfallpsychologie bzw. Psychotraumatologie durchgeführt (vgl. Abschnitt 3.5).

Inhalte für die Ausbildung betriebliche psychologische Erstbetreuung (bpE)

OberbegriffeBausteinInhalteLernergebnisse (outcomes)
Begriffsbestimmung / Einstieg
3 Unterrichtseinheiten
psychologische Erstbetreuung
  • Notfallpsychologie

  • Krisenintervention

  • Erstbetreuung

  • psychosoziale Unterstützung (PU)

  • Teilnehmende kennen die Bedeutung verschiedener Begriffe und können diese unterscheiden. Sie können ihre eigene Tätigkeit und den zeitlichen Rahmen einordnen.

potenziell traumatisierende Ereignisse
  • Klassifikation von Traumata (Typ I und II)

  • kritische Ereignisse/Typen von Notfällen

  • Teilnehmende kennen verschiedene Ereignisse und können verschiedene Notfalltypen beschreiben.

Stress und Belastungsreaktionen
  • Stressmechanismen

  • akute Belastungsreaktionen/Reaktionsebenen

  • (kurzfristige Reaktionen) Stressbewältigung (Belastungsfaktoren und Ressourcen)

  • Teilnehmende kennen verschiedene Reaktionen auf Extremereignisse, ihre Verläufe sowie Ressourcen und Belastungsfaktoren.

  • Teilnehmende können Betroffene identifizieren und akute Reaktionen einschätzen.

Psychotrauma
  • Beanspruchungsverläufe

  • langfristige Reaktionen (Sucht, Depression, PTBS, Angststörung, Anpassungsstörung etc.)

Intervention
9 Unterrichtseinheiten
Vorgehen und Systematik im Umgang mit Betroffenen
  • Einsatzvorbereitung

  • Methoden und Techniken der Krisenintervention

  • Interventionsarten & Ausblick auf Reha (Abgrenzung bpE/Therapie)

  • Umgang mit speziellen Personengruppen und Situationen (falls erforderlich), z.B. Kinder und Jugendliche

  • Teilnehmende kennen die Grundprinzipien der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung und können diese umsetzen.

  • Teilnehmende können den Betroffenen mögliche Reaktionen auf Extremereignisse erklären.

  • Teilnehmende können die Grundlagen der Versorgung bei einem Psychotrauma benennen (Behandler, Einrichtungen etc.).

  • Teilnehmende können weitere Hilfsangebote benennen und bei der Kontaktaufnahme unterstützen.

Kommunikation und Gesprächsführung
  • spezielle Grundlagen der sprachlichen und nichtsprachlichen Kommunikation bei traumatischen Ereignissen

  • Kontaktaufnahme/In-Kontakt-sein

  • Teilnehmende sind in der Lage, angemessen Kontakt aufzunehmen und auf Betroffene einzugehen.

  • Teilnehmende kennen verschiedene kommunikative Zugänge und können diese situativ anwenden.

Umgang mit indirekt Betroffenen
  • Zeugen, Zuschauer

  • Angehörige

  • Teilnehmende können Personen als (indirekt) Betroffene identifizieren und ihnen in angemessener Weise begegnen.

Betriebliche psychologische Erstbetreuer
3 Unterrichtseinheiten
Selbstbild/Rolle/Grenzen
  • Laienhelfer

  • Kompetenzen und Aufgaben

  • Teilnehmende kennen ihre eigene Rolle, Werte, Aufgaben und Grenzen und können diese reflektieren.

Selbstschutz/Supervision
  • Entspannungstechniken

  • eigene Psychohygiene

  • Weiterbildung/Erfahrungsaustausch

  • Teilnehmende kennen Methoden und Unterstützungsmöglichkeiten, sich abzugrenzen und zu regenerieren.

rechtliche Grundlagen
  • Datenschutz

  • Schweigepflicht/Zeugnisverweigerungsrecht

  • Fürsorgepflicht

  • Teilnehmende kennen die rechtlichen Hintergründe der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung und verhalten sich entsprechend.

Betriebliches Konzept
1 Unterrichtseinheit
betriebliche Rettungskette
  • Notfallpläne

  • betriebliche Rettungskette

  • Teilnehmende kennen die Bausteine des betrieblichen Notfallmanagements und dazugehörige Ansprechpartner.

  • Teilnehmende kennen notwendige Dokumentationen und sinnvolle Vorgehensweisen nach Extremereignissen am Arbeitsplatz. (z.B. auch unter 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit eine Unfallanzeige erstatten).

betriebliche Nachsorgekonzepte
  • Regelungen im Betrieb

  • Ansprechpersonen

  • Krisenkommunikation nach innen und außen

  • Dokumentation/Ausfüllen von Unfallanzeigen ("Schlüsselwörter Psychotrauma")

  • Kontakt zum Unfallversicherungsträger

Arbeitsunfall
  • Konstellation für einen Arbeitsunfall

  • Meldepflichten

  • Teilnehmende kennen die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung und können hierzu informieren.

Rahmenbedingungen der Ausbildung

OrganisationTeilnehmendenzahlmaximal 12 Personen
Dauer
  • 16 Unterrichtseinheiten (UE) (eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten)

  • Auffrischung/Fortbildung alle 2 Jahre 8 UE, Inhalte analog der Ausbildung; zusätzliche Inhalte: Vertiefung in Selbstschutz; Erfahrungsaustausch

Räumlichkeitenmüssen für Gruppenübungen geeignet sein
Dozent/Dozentins. Punkt 3.5
Methodik
  • praktische Übungen

  • Rollenspiele

  • Einzel-, Partner- und Gruppenübungen

  • Lehrgespräche

Neben der Vermittlung theoretischer Inhalte stehen praktische Übungen und Simulationsszenarien im Vordergrund. Handlungshilfen für den konkreten Einsatzfall sollen den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden (Notfallflyer etc.).