DGUV Information 206-023 - Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Aufgaben und Eignung betrieblicher psychologischer Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer

Betriebliche psychologische Erstbetreuung erfolgt nach folgenden Prinzipien:

  • Eigenschutz der Betreuenden

  • nicht-direktive, unterstützende Kontaktaufnahme

  • Klärung und Befriedigung der Grundbedürfnisse der Betroffenen

  • Unterstützung von äußerer und innerer Sicherheit

  • dosierte Informationsvermittlung

  • Förderung von Beruhigung

  • psychosoziale Unterstützung

  • keine emotionale Aufarbeitung oder Reaktivierung

  • keine inhaltliche Intervention

Daraus ergeben sich folgende konkrete Aufgaben für die Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer:

  • Klärung der eigenen Handlungsfähigkeit

  • zeitnahe Kontaktaufnahme zu Betroffenen möglichst noch am Ereignisort

  • Wegbringen der/des Betroffenen aus der direkten Ereignisumgebung

  • Schützen vor äußeren Einflüssen wie Passanten, Medien, Kollegen, Polizei

  • Klärung von Formalitäten mit ermittelnden Behörden, z.B. Polizei

  • bei Bedarf: Anforderung ärztlicher und/oder psychotherapeutischer Akuthilfe, ggf. Begleitung zu ärztlichen und/oder psychotherapeutischen Angeboten

  • Gewährung von emotionaler Unterstützung (beruhigen, zuhören, reden)

  • Begleitung an einen sicheren Ort z.B. nach Hause, in den Betrieb etc.

  • Aufklärung der/des Betroffenen über die weitere betriebliche Vorgehensweise

  • Information der Angehörigen nach Absprache mit der/dem Betroffenen

  • Förderung von Kontakt und Anbindung: Übergabe an das soziale Netzwerk (Familie, Bekannte, Freunde etc.)

Persönliche Voraussetzungen von betrieblichen psychologischen Erstbetreuerinnen und -betreuern sind insbesondere:

  • stabile Persönlichkeit

  • Souveränität

  • Kenntnis der eigenen Grenzen

  • Konfliktfähigkeit

  • Kommunikationsfähigkeit

  • Kontaktfähigkeit

  • Einfühlungsvermögen

  • Vertrauenswürdigkeit

  • Belastbarkeit

  • klares Aufgaben- und Rollenverständnis

  • Akzeptanz bei den Beschäftigten und Führungskräften

  • Freiwilligkeit