DGUV Information 206-023 - Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen

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Abschnitt 3 - 3 Betriebliche psychologische Erstbetreuung

Aufgabe der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ist es, traumatische Ereignisse zu verhindern und für den Fall, dass sie doch auftreten, die Folgen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Die Arbeitgebenden können sich dabei an dem Verlaufsmodell der DGUV für traumatische Ereignisse orientieren. Die betriebliche psychologische Erstbetreuung konkretisiert die Handlungsoptionen der Arbeitgebenden in der Phase "Sekundärprävention". *)

Die betriebliche psychologische Erstbetreuung wird ereignisnah erbracht (vgl. Definition im Infokasten auf dieser Seite). Das bedeutet in Anlehnung an das Verlaufsmodell, möglichst sofort, im günstigsten Fall noch am Ereignisort. Falls das aus arbeitsorganisatorischen Gründen nicht möglich ist, kann eine Erstbetreuung bis zu 48 Stunden nach dem Ereignis stattfinden. Danach ist sie nicht mehr sinnvoll. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Begleitung der Betroffenen durch eine koordinierende Stelle im Betrieb notwendig.

Die Erstbetreuung kann entweder durch speziell ausgebildete Beschäftigte des Betriebes (interne Erstbetreuung) oder durch einen Dienstleister erfolgen (externe Erstbetreuung).

ccc_3564_01.jpgDefinition "Betriebliche psychologische Erstbetreuung"
Betriebliche psychologische Erstbetreuung ist die durch Arbeitgebende kurzfristig und ereignisnah angebotene methodisch-strukturierte, nicht-therapeutische psychosoziale Beratung und Unterstützung für Betroffene von traumatischen Ereignissen durch speziell qualifizierte Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer. Die betriebliche psychologische Erstbetreuung beinhaltet die Bedürfnis- und Bedarfserhebung, die psychische Stabilisierung sowie die Vermittlung in das soziale Netzwerk der Betroffenen und/oder in mittel- und ggf. längerfristige psychosoziale Hilfen. (In Anlehnung an DIN 13050).
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ZielGefährdungen minimieren (TOP)Belastungsspitzen minimierenGesundheitszustand stabilisierenStabilisierung, Rehabilitation, EingliederungUnterstützung bei Wiederaufnahme der Tätigkeit
MaßnahmenGefährdungsbeurteilung, Unterweisung, NotfallmanagementPsychologische ErstbetreuungBeratung/Unterstützung, Screening, VermittlungProbatorik, Diagnostik, Psychotherapie, Reha-ManagementUnterstützung, Begleitung, Betriebliches Eingliederungsmanagement
VerantwortungUnternehmensleitungUnternehmensleitungUV-TrägerUnternehmensleitung
AkteureAufsichtspersonen, Unternehmer/-innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte/-innenErstbetreuer/-innen, Notfallseelsorger/-innen, Kriseninterventionsteambetriebliche Psychologen/-innen, Sozialberatung, Betriebsärzte/-innen, Notfallpsychologen/-innenPsychotherapeuten/-innen, Reha-Manager/-innen, Führungskräfte, D-Ärzte/-Ärztinnen, Betriebsärzte/-innen, Kollegen/-innen, Aufschtspersonen

Eine ausführliche Darstellung des Verlaufsmodells und weitergehende Informationen zur Prävention und Rehabilitation bei traumatischen Ereignissen findet sich in dem DGUV Grundsatz Traumatische Ereignisse - Prävention und Rehabilitation: DGUV Grundsatz 306-001 unter www.dguv.de/publikationen