DGUV Information 206-023 - Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen

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Abschnitt 2.1 - 2.1 Die psychologische Erstbetreuung - Erste Hilfe für die Seele

Durch traumatische Ereignisse sind zentrale menschliche Grundbedürfnisse nicht mehr erfüllt: Sicherheit (körperliche und psychische Unversehrtheit) sowie Orientierung und Kontrolle (die Umwelt verstehen, vorhersehen und beeinflussen können; Kontrolle über sich selbst haben) (vgl. Grawe, 2004). Bedeutende Risikofaktoren für das Entstehen von psychischen Erkrankungen nach traumatischen Ereignissen sind: ein Mangel an sozialer Unterstützung und starke emotionale Reaktionen (Angst, Hilflosigkeit) während und kurz nach dem Ereignis (vgl. Becker-Nehring, Witschen & Bengel, 2012).

Ziel der psychologischen Erstbetreuung ist es, die akuten Stressreaktionen (Ängste, Übererregung, Bedrohungs- und Unsicherheitserleben etc.) nicht stärker werden zu lassen und möglichst zu vermindern sowie Orientierung und Sicherheit herzustellen (vgl. Angenendt 2014). Dies geschieht durch soziale Unterstützung (Wiedererlangung der Kontrolle) und Stabilisierung der psychischen Funktionen wie Wahrnehmung, Denken, Fühlen.