DGUV Information 202-051 - Feueralarm in der Schule

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Abschnitt 3 - Beispiel eines Flucht- und Rettungsplans *

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Lage und Anzahl der Rettungswege richten sich nach dem Bauordnungsrecht, für dessen Einhaltung der Schulträger verantwortlich ist.

Grundsätzlich sollen im Teil B u. a. folgende Grundsätze zum Ausdruck gebracht werden:

ccc_2563_190101_05.jpgZuerst kommt die rasche Räumung des Hauses
ccc_2563_190101_05.jpgSicherheit geht vor Schnelligkeit
ccc_2563_190101_05.jpgSchülergruppen sollen geschlossen geführt werden
ccc_2563_190101_05.jpgÜbersichtlichkeit und Ordnung können Panik verhindern
ccc_2563_190101_05.jpgMenschenrettung geht vor Brandbekämpfung.

Ein Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan ist auf Seite 8 dieser Broschüre abgedruckt.

Teil C

ccc_2563_190101_06.jpg Teil C ist, wie bereits gesagt, eine Anweisung für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben. Die Lehrkräfte sind mit der Schwerpunktaufgabe "Räumung des Schulhauses" betraut.

Durch dienstliche Anweisungen ist auch zu regeln, was die Schulleitung, das Sekretariat sowie die Hausmeisterin bzw. der Hausmeister im Alarmfall zu tun haben.

Zu klären sind in diesem Zusammenhang jedoch noch einige weitere Fragen, wie beispielsweise:

  • Wer überprüft die vollständige Räumung?

  • Wer öffnet die Zufahrt zum Grundstück?

  • Wer weist die Feuerwehr ein und informiert den Einsatzleiter, z. B. über vermisste Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte?

Bombendrohung

Es kann vorkommen, dass ein Schulhaus wegen einer anonymen Bombendrohung oder wegen eines anderen kriminellen Deliktes rasch geräumt werden muss.

Was ist in einem solchen Fall zu beachten?

  • In einigen Bundesländern (z. B. Bayern) enthalten die Bekanntmachungen des Kultusministeriums zum Feueralarm auch Aussagen für diesen Fall oder es kann spezielle Anweisungen geben.

  • Sofern es schriftliche oder mündliche Weisungen örtlicher Polizeidienststellen oder Schulträger gibt, sind auch diese zu beachten.

  • Zuständig und verantwortlich für alle damit zusammenhängenden Maßnahmen ist der Schulleiter bzw. die Schulleiterin.

  • Sofern in den genannten Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, ist bei Alarm in gleicher Weise zu handeln - egal, ob es sich um Feuer, Bombendrohung, Probealarm oder Fehlalarm handelt. Im Regelfall ist das Alarmsignal immer das Gleiche und es wäre für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler nicht zumutbar, erst nachzufragen, weshalb Alarm ausgelöst wurde.

Checkliste
"Brandschutz in der Schule"
Der Alarmplan wurde gemeinsam durch die Schule (die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten) den Sachkostenträger und die Feuerwehr erstellt.
Im Schulhaus (Eingangshalle, Treppenhaus, Schwarzes Brett) befindet sich ein Aushang nach DIN 14 096, Teil A.
Für jede Klasse gibt es einen festen Sammelplatz. Es ist sichergestellt, dass die Vollzähligkeit der Klassen nach der Räumung des Hauses der Schulleitung gemeldet wird.
Das Alarmsignal unterscheidet sich deutlich vom täglichen Stunden- und Pausensignal und ist überall laut hörbar.
Die jährlich vorgeschriebenen Probealarme werden durchgeführt.
Die Übungen werden mit der Feuerwehr abgesprochen.
Alle Betroffenen (z. B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte) werden regelmäßig über das richtige Verhalten bei Feueralarm unterwiesen.
Es gibt eine Absprache über die Erledigung von Sonderaufgaben (Überprüfung der Räumung des Hauses, Einweisung der Feuerwehr, Hilfe für Behinderte, Überprüfung der Räumung von Fachräumen, Sonderräumen, Verwaltungsräumen).
In den Klassen und in der Lehrerkonferenz findet nach jeder Übung eine "Manöverkritik" statt.
In Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr wurde eine Begehung des Hauses durchgeführt.
Die Ausgänge der Flucht- und Rettungswege sind während des Schulbetriebs in voller Breite jederzeit von innen zu öffnen. Die Begehbarkeit der Fluchtwege wird regelmäßig überprüft.
Brennbare Flüssigkeiten werden nur in Räumen mit Rauchverbot und nur in den zulässigen Mengen sachgerecht aufbewahrt.
Die Position der Druckgasflaschen und die Aufbewahrungsorte von Gefahrstoffen werden der Feuerwehr mitgeteilt.
Die Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl und gut sichtbar an leicht zugänglichen Stellen angebracht.
Die Feuerlöscher werden regelmäßig und fristgemäß auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
Es gibt Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuerlöscher im Notfall sofort und fachgerecht zu bedienen.
Die Rufnummern von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst/Krankentransport und sowie Ärztinnen und Ärzten sind bei jedem Telefonanschluss angebracht.

In Anlehnung an die Technische Regel für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ASR A1.3, Anhang 3