DGUV Information 202-051 - Feueralarm in der Schule

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Abschnitt 2 - Muster - Brandschutzordnung Teil A (Aushang) *

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Je nach Art und Größe der baulichen Anlage können im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Feuerwehr oder Behörde die Teile B und/oder C in reduzierter Form erstellt werden.

Teil A

Bei Teil A handelt es sich um einen Aushang. Dieser Aushang ist universell verwendbar und gilt für alle Bereiche, wie z. B. auch Hotels, Altenheime, Bürogebäude, Kaufhäuser. Er kann entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten angepasst und/oder erweitert werden.

In der Schule wird dieser Aushang zweckmäßigerweise im Treppenhaus oder in Aufzügen, in der Pausenhalle, in der Nähe des Eingangs, neben Feuerlöscheinrichtungen oder neben dem Telefon, aufgehängt. Er ist als Blech- oder Kunststoffschild in Schilder-, Stempelhandlungen bzw. einschlägigen Fachgeschäften zu kaufen. Es dürfen und sollen jedoch Wörter und Symbole weggelassen werden, z. B. "Keinen Aufzug benutzen", wenn kein Aufzug vorhanden ist.

Teil A der DIN 14096 weist auch auf die Beschilderung hin, mit der Rettungswege und Notausgänge gekennzeichnet sein müssen. Die Anbringung dieser Schilder erfolgt auf Grundlage des Brandschutzkonzeptes, welches i. d. R. bereits bei der Planung der Schule vom Sachkostenträger und der örtlichen Feuerwehr erstellt wurde.

Der Musteraushang nach Teil A der DIN 14096 ist auf Seite 6 dieser Broschüre abgedruckt.

Teil B

Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig in den Gebäuden aufhalten (z. B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte). Er sollte auf die besonderen Gegebenheiten der Schulen eingehen: Art der akustischen Warnung, Auslösung des Alarms, Standort des Telefons, Sammelplatz usw.

Auf Grundlage des Teils B sind alle Betroffenen regelmäßig zu unterweisen.

Teil B hat keine verbindliche Form. Er soll jedoch in Abschnitte in nachstehender Reihenfolge gegliedert sein. Nicht zutreffende Abschnitte dürfen entfallen.

  • Einleitung

  • Brandschutzordnung

  • Brandverhütung

  • Brand- und Rauchausbreitung

  • Flucht- und Rettungswege

  • Melde- und Löscheinrichtungen

  • Verhalten im Brandfall

  • Brand melden

  • Alarmsignale und Anweisungen beachten

  • In Sicherheit bringen

  • Löschversuche unternehmen

  • Besondere Verhaltensregeln

  • Anhang

ccc_2563_190101_03.jpgAuch hier gilt:
Nicht zu viel Text! Eindeutige Formulierungen!
Überflüssiges weglassen!
Empfehlenswert ist es, einen Flucht- und Rettungswegplan in Anlehnung an die ASR A1.3 zu erstellen, d. h. einen Grundriss des betreffenden Stockwerkes einzuzeichnen und die möglichen Fluchtwege des betreffenden Raumes sowie alle Treppen oder Ausgänge grün zu markieren.

In diesem Zusammenhang erscheint dieser Hinweis wichtig: Notwendige Ausgänge müssen während des Schulbetriebs in voller Breite begehbar und von innen, ohne Hilfsmittel, mit leicht zu öffnenden Verschlüssen versehen sein. Außerdem müssen die Ausgänge in Fluchtrichtung aufschlagen. Es genügt nicht, wenn z. B. vorgesehen ist, dass der Hausmeister im Alarmfalle die Türen aufsperrt. Notschlüsselkästchen an Türen im Verlauf von Fluchtwegen sind verboten.

In Anlehnung an DIN 14096:2014-05 "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und Aushängen"