DGUV Information 202-051 - Feueralarm in der Schule

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Feueralarm in der Schule
(DGUV Information 202-051)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2019

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Ein Alarmplan für Schulen1
Muster - Brandschutzordnung Teil A (Aushang)2
Beispiel eines Flucht- und Rettungsplans3
Verwendung von Feuerlöschern4
Feuerlöscher richtig einsetzen5
Informationen für Schülerinnen und Schüler6

Vorwort

Die vorliegende Schrift will allen Lehrkräften, die mit ihren Schülerinnen und Schülern über richtiges Verhalten im Alarmfall sprechen, Hinweise und Ratschläge geben.

Daneben will sie Schulleiterinnen und Schulleitern, Vertreterinnen und Vertretern des Schulträgers, Sicherheitsbeauftragten und Feuerwehrangehörigen eine Unterstützung bei der Umsetzung der bestehenden Anforderungen geben.

Neben der Erstellung eines Alarmplans und der regelmäßigen Durchführung von Alarmübungen stellt auch die Brandschutzerziehung der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Prävention dar.

ccc_2563_190101_01.jpgBrände in Schulen sind heutzutage selten. Doch darf dies nicht zur Vernachlässigung von Brandschutzmaßnahmen führen. Denn wenn es in einer Schule doch einmal brennt, dann ist wirklich mit dem Schlimmsten zu rechnen. Neben dem Feuer stellen der entstehende Rauch und die Brandgase die größten Gefahren dar. Aber auch andere Gefahren, wie z. B. Bombendrohungen können eine schnelle Räumung einer Schule nötig machen.

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