DGUV Information 205-027 - Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr

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Abschnitt 3.1 - 3 Einsatzvorbereitung
3.1 Grundsätzliches

Die Einsätze im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr sind oft nicht planbar und teilweise durch Extremsituationen geprägt. Daher ist es von Bedeutung, möglichst viele Faktoren, die Unmut und Stress, also negative Emotionen verursachen, zu beseitigen. Nur dann haben die Einsatzkräfte noch genügend Kapazitäten, um auf unvorhersehbare Ereignisse wie Konfliktsituationen angemessen zu reagieren. Zum erfolgreichen und stressfreien Bewältigen des Einsatzalltags soll daher

  • zeitgemäße und zuverlässige Technik in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden (insbesondere zur Kommunikation, evtl. auch redundant, aber auch Fuhrpark und weitere Ausrüstung). Dazu zählt auch eine gute Versorgung mit Objektdaten im Einsatzleitrechner, um z. B. die Zugangsbereiche auf Gebäuderückseiten oder über Hinterhöfe zu kennen.

  • der Einsatzablauf, wo es geht, standardisiert werden. Das schafft Sicherheit und ermöglicht effektive Teamarbeit. Die Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten stehen dadurch fest und sind transparent.

  • das Leitstellenpersonal sensibilisiert sein, damit bereits bei der Notrufannahme potentiell bedrohliche Situationen erkannt werden und die Besatzungen der Einsatzfahrzeuge darüber so früh wie möglich informiert werden. Ggf. muss der Kräfteansatz bei der Disposition solcher Einsätze erhöht werden bzw. zeitgleich auch die Polizei mit angefordert werden. Idealerweise ist hierzu bereits ein Algorithmus im Einsatzleitrechner hinterlegt.

  • eine Standardeinsatzregel "Übergriff" festgelegt sein. Diese beschreibt z. B. einen verschlüsselten Notruf, mit dem von Umstehenden unbemerkt via Sprechfunk, FMS- bzw. TETRA-Status oder Telefon eine Bedrohungs- oder Übergriffssituation an die Leitstelle gemeldet werden kann und dort eine definierte, wirksame und sofortige Reaktion auslöst.

Darüber hinaus ist es wichtig, Möglichkeiten und personelle Ressourcen zu schaffen, um zeitnah nach einem Übergriff die betroffenen Einsatzkräfte "aufzufangen" und in einem standardisierten Ablauf (ggf. auch über einen längeren Zeitraum hinweg) zu betreuen 5). Direkt nach einem traumatischen Ereignis ist es empfehlenswert, die Betroffenen durch psychologisch geschulte Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer zu versorgen. Diese haben die Aufgabe, eine Atmosphäre des "sich Kümmerns" und "nicht alleine Lassens" zu schaffen. Damit soll den bei den Betroffenen eingetretenen Gefühlen der Hilflosigkeit und des "Zurückgelassenseins" begegnet werden. Eine solche Erstbetreuung kann sowohl organisationsintern als auch mit Dritten organisiert werden (siehe Abbildung 2).

Bei der Einsatzvorbereitung hat es sich bewährt, Übergriffssituationen bzw. -szenarien mit der Polizei, aber auch dem zuständigen kommunalen Amt (z. B. öffentliche Sicherheit & Ordnung) zu besprechen und gemeinsame Verhaltensweisen und Abläufe festzulegen. Dies können z. B. sein:

  • Regelmäßige Treffen zum Erfahrungstausch ("runder Tisch"),

  • Durchführen gemeinsamer Übungen zum Thema Übergriffe und Bedrohungslagen,

  • Erstellen gemeinsamer Standardeinsatzregeln, die z. B. festlegen, wer für was zuständig ist,

  • Vereinbarung zum schnellen Informationsaustausch (Warnen) bei akuten Gefahren (z. B. besondere Einsatzlagen, Einsätze mit Beteiligung von einschlägig Polizeibekannten Personen).

Etablieren Sie ein standardisiertes Meldesystem für Beleidigungen und Zwischenfälle. Ihren Einsatzkräften soll bewusst sein, dass Übergriffe gemeldet werden müssen und dann auch, wo immer möglich, durch Sie, das heißt durch Ihre Organisation bzw. Behörde zur Anzeige gebracht werden. Hierzu scheint nach [4] ein Modell besonders geeignet zu sein: Die Ernennung einer zentral zuständigen Person für die ganze Organisation bzw.

Behörde, die bei der Erfassung von Vorfällen hilft, die Auswertung der Meldungen überblickt und idealerweise gleichzeitig kompetente Ansprechperson für Fragen und Unterstützung bei der Strafverfolgung ist. Kommt es dann im Rahmen des Meldesystems zu einem Prozess, ist es wichtig, dass Sie die betroffene Einsatzkraft z. B. mit der Gestellung von Rechtsbeistand unterstützen. Einen beispielhaften Meldebogen für Übergriffe finden Sie im Anhang ab Seite 19.

Hilfreiche Informationen zum Thema Erstbetreuung nach traumatischen Ereignissen finden Sie in der DGUV Information 206-017 "Gut vorbereitet für den Ernstfall. Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen."

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Abb. 2 Die psychologische Erstbetreuung kann auf verschiedene Arten sichergestellt werden.