DGUV Information 214-911 - Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.5 - 6.5 Flüge mit Sprühmitteln

Flüge mit Sprühmitteln sind Flüge zur Ausbringung von flüssigen Pflanzenbehandlungsmitteln in der Land- und Forstwirtschaft und im Weinbau.

Zusätzliche Ausrüstungen

Für die Ausbringung der Pflanzenbehandlungsmittel können z. B.:

  • Kübel

  • Sprüheinrichtungen bzw. -anlagen

zum Einsatz kommen. Die Sprüheinrichtung bzw. -anlage muss den Anforderungen der Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte und den Richtlinien für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen entsprechen. Das kann z. B. mit einer Musterzulassung oder einer ergänzenden Zulassung der Einrichtung oder Anlage im Zusammenhang mit dem Hubschrauber erfolgen.

Auch alle Bodenarbeitsmittel zum Aufbereiten und Umpumpen des Sprühmittels müssen ebenfalls dieser Verordnung und der Richtlinie entsprechen.

Für den Betrieb einer Sprüheinrichtung bzw. -anlage sind Anzeigegeräte in Sichtweite des Hubschrauberführers notwendig, um den Arbeitsdruck in der Anlage, den Schaltzustand des Sprühmittelventils und die Restmengenangabe im Sprühmittelbehälter sichtbar zu machen.

Flugbetrieb

Der Einsatz zum Ausbringen von flüssigen Pflanzenbehandlungsmitteln muss gemäß Richtlinien für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Das vom Unternehmer eingesetzte Personal (auch externes) muss über fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzenbehandlungsmitteln verfügen. Der Hubschrauberführer sollte eine Ausbildung im Bereich Streuen und Sprühen absolviert haben.

Der Unternehmer hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.

Kommen mehrere Hubschrauber zum Einsatz, hat der Unternehmer notwendige Absprachen über eine sichere Flugdurchführung zu organisieren.

Zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Ausbringungsqualität sind Windrichtungsanzeiger, Windgeschwindigkeits-, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessgerät sinnvolle Hilfsmittel.

Weitere Maßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.