DGUV Information 214-911 - Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit

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Abschnitt 6.1 - 6 Einsatzspezifische Maßnahmen
6.1 Betanken von Hubschraubern

Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung der wichtigsten Sicherheitsanforderungen für die Betankung von Hubschraubern aus nichtstationären Betankungsanlagen.

6.1.1 Flugkraftstoff

Übliche Flugkraftstoffsorten sind Jet A-1 (Kerosin) für Turbinentriebwerke und AVGAS 100 LL (Flugbenzin) für Kolbentriebwerke. Beide Sorten sind bei Einatmung konzentrierter Dampf-Luft-Gemische gesundheitsschädlich und unter bestimmten Temperatur- und Luftzirkulationsbedingungen brand- oder explosionsgefährlich. Zur genauen Kennzeichnung der Kraftstoffe wird bei AVGAS z. B. die Spezifizierung LL (bleiarm) oder UL (bleifrei) und bei Kerosin z. B. die Spezifizierung Jet A-1 oder Jet B verwendet. Um die Brand- oder Explosionsgefahr quantitativ beurteilen zu können, werden Kennzahlen, z. B. der Flammpunkt, die Zündtemperatur oder die untere und obere Explosionsgrenze ermittelt.

FlugkraftstoffsorteJet A-1AVGAS 100 LL
FlammpunktGrößer +38 °Ckleiner -18 °C
Gefahrklasseentzündbarextrem entzündbar
UN NummerUN 1863UN 1203
Klasse33
KassifizierungscodeF1F1
VerpackungsgruppeIIIII
Zündtemperaturca. +220 °Cca. +220 °C
Explosionsgrenzen in Luftca. 0,6 bis 6,5 Vol.-%ca. 0,7 bis 8,0 Vol.-%

Weitere Informationen enthalten die Sicherheitsdatenblätter der Kraftstoffe.

Ob auch handelsüblicher Kfz-Kraftstoff (MOGAS - z. B. "Super Plus 98") verwendet werden darf, ist im Flughandbuch festgelegt. Falls hier keine Festlegung getroffen wurde, muss der Hersteller des Hubschraubers eine Freigabe erteilen.

6.1.2 Mobile Betankungsstationen

Allgemeine Anforderungen

Je nach Einsatzart und Hubschrauberklasse kommen verschiedene Betankungsarten in Betracht, z. B. das Betanken aus Flugfeldtankfahrzeugen (FTkw), Tankfahrzeugen, Aufsetztanks, Tankcontainern oder Kanistern. Nach dem Gefahrgutrecht zugelassene Großpackmittel (IBC) sind Verpackungen für die Beförderung und damit keine "mobilen Tankstellen".

Bei einer Unterbrechung der Beförderung von Flugkraftstoffen von mehr als 24 Stunden gelten die für die Lagerung relevanten Rechtsvorschriften. Dabei müssen die Flugkraftstoffe insbesondere so gelagert werden, dass auslaufender Kraftstoff erkannt, aufgefangen und beseitigt werden kann.

Die Länge der Betankungsschläuche ist so zu wählen, dass ein Mindestabstand zwischen Förderpumpe und Hubschrauber entsprechend Tabelle "Explosionsgefährdeter Bereich beim Betanken von Hubschraubern" gewährleistet werden kann. Gekuppelte Schläuche sind zu vermeiden.

Das Betanken bei laufendem Triebwerk (Hot-Refueling) ist mit Jet A-1 (Turbinenhubschrauber) möglich, wenn dafür besondere technische oder sicherheitstechnische Gründe vorliegen und geeignete sicherheitstechnische Maßnahmen zum Schutz der Versicherten getroffen sind.

Technische oder sicherheitstechnische Gründe, die ein Betanken bei laufendem Rotor oder Triebwerk zulassen, liegen u. a. vor, wenn:

  • die Windverhältnisse ein erneutes Turbinen- bzw. Rotoranlassen nicht zulassen oder

  • mehrere kurze Flugintervalle (Rotationen), bei denen operationsbedingt ständige Tankvorgänge erforderlich sind, das Triebwerk durch wiederholtes Anlassen thermisch überlasten würden.

Geeignete sicherheitstechnische Maßnahmen sind z. B.:

  • Das Betankungspersonal wird besonders eingewiesen.

  • Eine zuverlässige Kommunikation Hubschrauberführer/Betankungspersonal wird sichergestellt.

  • Eine dritte Person für die Absicherung des Gefahrbereiches oder eine Absperrung des Gefahrbereichs wird eingesetzt.

  • Das Zapfventil wird gegen Herausrutschen aus dem hubschrauberseitigen Einfüllstutzen gesichert.

  • Die Zapfventil wird nicht gegen den Triebwerkseinlassschacht gerichtet.

  • Der Abstand der Rotorkreisebene zur Betankungsstation und zu Bäumen oder Gegenständen von mindestens 5 m wird eingehalten. Der Abstand zu Gebäuden und Anlagen muss mindestens 10 m betragen.

  • Der Hubschrauberführer bleibt beim Betanken angegurtet auf seinem Platz sitzen.

  • Die Annäherung an den Hubschrauber erfolgt nur nach Aufforderung durch den Hubschrauberführer.

  • Bei der Annäherung an den Hubschrauber wird besonders auf die Rotorkreisfläche und deren Abstand zum Boden geachtet.

Auf Grund der hohen Explosionsgefahr ist das Hot-Refueling bei Motoren, die mit AVGAS betrieben werden, in jedem Fall verboten.

Gefahrbereiche

Zum Schutz von Gebäuden, Anlagen oder des Hubschraubers vor Gefahren durch eventuelle Brände ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzuhalten.

Kann während des Betankungsvorganges die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden, sind Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Einstufung der explosionsgefährdeten Bereiche zu treffen.

Insbesondere im Bereich der Öffnungen, aus denen Gasgemische entweichen, ist mit dem Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen. Aus dieser Tatsache ergibt sich die Notwendigkeit, gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen auf dem Betankungsplatz ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,

  • dass angemessene Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen werden, um den Gefährdungen zu begegnen und die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,

  • welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden,

  • für welche Bereiche welche Mindestvorschriften gelten und nach welchen Kriterien Arbeitsmittel auszuwählen sind und

  • welche organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.

Die Ausdehnung der explosionsfähigen Atmosphäre ist abhängig vom Volumenstrom und der Kraftstoffsorte (Flammpunkt) und hat über der Austrittsöffnung die Form eines Kegelstumpfes.

Weiterhin ist ein Bereich (Vollkreis) mit einem Radius von 5 m und einer Höhe von 0,8 m als Zone 2 anzunehmen.

Darstellung der explosionsgefährdeten Bereiche
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Im Bereich der Zone 1 ist im Normalbetrieb gelegentlich und in Zone 2 nur kurzzeitig oder nicht mit dem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen.

Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre beim Betanken von Hubschraubern

Volumenstrom der Betankungspumpe [l/Minute]KraftstoffartGefahrbereich Zone 1 Halbmesser R1 [m]Gefahrbereich Zone 2 Halbmesser R2 [m]
<100AVGAS 100 LL13
Jet A-101
<600AVGAS 100 LL58
Jet A-101

In explosionsgefährdeten Bereichen sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die die Gefahr der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken oder die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken. Dazu zählen zum Beispiel:

Zone 2: Betriebsmäßig zu erwartende Zündquellen (Zündquellen, die bei normalem, störungsfreiem Betrieb auftreten können, wie z. B. bei Schalthandlungen am Bordnetz oder Funkgeräten) sind zu vermeiden.

Zone 1: Neben den für Zone 2 genannten Zündquellen sind auch Zündquellen durch Betriebsstörungen, mit denen man erfahrungsgemäß rechnen muss (realistisch zu erwartende Betriebsstörungen), zu vermeiden. Betriebsmittel, Anlagen und Anlageteile, an denen mit dem Auftreten von Zündquellen zu rechnen ist, müssen explosionsgeschützt ausgeführt und erforderlichenfalls funkensicher sein.

Des Weiteren ist ein Gefahrbereich mit einem Halbmesser von 5 m um die mobile Betankungsstation und die Förderpumpe mit dem Gefährdungsgrad entsprechend Zone 2 anzunehmen. Diese Gefahrbereiche sind durch Verbotszeichen "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und "Zutritt für Unbefugte verboten" zu kennzeichnen.

Geeignet sind Zeichen, die der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3) entsprechen.

P003 Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verbotenD-P006 Zutritt für Unbefugte verboten
ccc_3560_18.jpgccc_3560_19.jpg

Brandschutzausrüstung

Zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes sind geeignete Feuerlöscher in einer Menge bereitzustellen, die mindestens 18 Löschmitteleinheiten (LE) entspricht.

Geeignete Feuerlöscher sind z. B. Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver der Bauart PG 6 (6 LE) und PG 12 (12 LE).

Umweltschutzausrüstung

Soweit verwendete mobile Tanks nicht doppelwandig sind, sind diese in ausreichend dimensionierte Wannen zu stellen, die aus leitfähigem und nicht brennbarem Material bestehen. Das gilt auch für Fässer und Kanister. Der Eintritt von Regenwasser muss verhindert werden, da so das mögliche Auffangvolumen reduziert wird. Um Bodenverunreinigungen beim Umfüllen und Betanken zu vermeiden, sind geeignete Auffanggefäße bereitzuhalten.

Falls Verschüttungen, Vertropfungen oder Leckagen eingetreten sind, muss ausgetretener Kraftstoff unverzüglich mit geeigneten Bindemitteln aufgenommen und sachgerecht entsorgt werden.

In Wasserschutzgebieten ist die mobile Betankung zu vermeiden. Sofern sie unvermeidbar ist, wird eine Abstimmung mit der für den Gewässerschutz regional zuständigen Behörde dringend empfohlen.

Betankungsvorgang

Für eine sichere Durchführung des Einsatzes ist ein sortengerechter, sauberer und fremdstofffreier Kraftstoff wichtig. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass keine Wasserbestandteile betankt werden, da Kraftstoff in Abhängigkeit von seiner Temperatur in der Lage ist, Wasser nicht sichtbar zu speichern.

Um eine zuverlässige Versorgung mit Flugkraftstoffen zu gewährleisten, ist eine bedarfsgerechte und rechtzeitige Anlieferung erforderlich. Es ist zu berücksichtigen, dass vor der ersten Betankung eine ausreichende Beruhigungszeit des angelieferten Flugkraftstoffes im Lagertank eingehalten wird. So können sich eventuell vorhandenes Kondenswasser und sonstige Verunreinigungen am Behälterboden absetzen. Um zu kontrollieren, ob der Kraftstoff einwandfrei ist, sind vor der ersten Betankung Proben am Tiefpunkt des Tankes zu entnehmen.

Im Einflussbereich eines Gewitters darf nicht betankt werden. Gewitterlagen, von denen Risiken ausgehen können, sind nicht eindeutig definiert. Es ist davon auszugehen, dass bei in 5 bis 6 km Entfernung liegenden Gewitterfronten zündfähige Entladungen möglich sind. Bei dieser Entfernung ist der Donner bereits gut hörbar.

Der Hubschrauber ist auf möglichst festem und ebenem Untergrund abzustellen und bei Notwendigkeit gegen Wegrollen zu sichern. Der betankende Flughelfer muss sich vor Beginn des Tankprozesses mit dem Piloten abstimmen. Insbesondere sind alle notwendigen Arbeitsschritte zur Betankung zu koordinieren, um eine gegenseitige Gefährdung besonders bei der Betankung mit laufendem Triebwerk zu minimieren.

Bei jedem Betankungsvorgang bestehen Risiken durch elektrostatische Aufladung. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, müssen leitfähige Verbindungen (ein Potentialausgleich) zwischen dem Hubschrauber und der Betankungsanlage bzw. dem Betankungsgerät sichergestellt werden.

Betankung mit AVGAS 100 LL
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Bei der Betankung mit AVGAS 100 LL aus festen oder mobilen Stationen sind folgende technische bzw. organisatorische Maßnahmen notwendig:

  1. 1.

    Tankbehälter oder -fahrzeug mit einem Erdungspunkt (Erddorn) verbinden

  2. 2.

    Hubschrauber mit dem Erdungspunkt verbinden

  3. 3.

    Erdungskabel des Tankbehälters oder -fahrzeuges mit dem Hubschrauber verbinden

  4. 4.

    Schlauch ausrollen, Tank öffnen, Zapfventil in den Tank einführen und betanken

Der Rückbau nach Beendigung des Tankprozesses erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Betankung mit Kerosin
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Bei der Betankung mit Kerosin aus festen oder mobilen Stationen sind folgende technische bzw. organisatorische Maßnahmen notwendig:

  1. 1.

    Elektrische Verbindung zum Potentialausgleich zwischen Tankbehälter oder -fahrzeug und dem Hubschrauber herstellen

  2. 2.

    Schlauch ausrollen, Tank öffnen, Zapfventil in den Tank einführen und betanken.

Der Rückbau nach Beendigung des Tankprozesses erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Zur Herstellung einer ausreichend leitfähigen Verbindung sind die vorgeschriebenen und gekennzeichneten Verbindungspunkte (Bondingpunkte) zu benutzen.

Gesundheitsschutz

Das Einatmen von Dämpfen ist zu vermeiden. Mit Kraftstoff benetzte Kleidung ist auf Grund von Brandgefahren und Reizungen der Haut sofort zu wechseln.

Überfüllungen und Verschüttungen

Bei Überfüllungen und Verschüttungen sind auf Grund der bestehenden Brand- und Explosionsgefahr sofort nach der Unterbrechung der Betankung und dem Schließen der Armaturen:

  • die Motoren, Triebwerke und elektrische Einrichtungen abzuschalten

  • der Gefahrenbereich abzusichern bzw. abzusperren

Die Flüssigkeitsmenge ist soweit wie möglich einzudämmen und mit Ölbindemittel aufzunehmen.