DGUV Information 214-911 - Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit

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Abschnitt 3.9 - 3.9 Kommunikation

Bei Hubschraubereinsätzen ist eine Verständigung zwischen dem fliegenden Personal, dem Einsatzpersonal am Boden (Flughelfer) und möglicherweise zusätzlichen Beteiligten notwendig. Durch unzureichende bzw. unklare Kommunikation kann es zu Gefährdungen von Personen und Sachgegenständen kommen.

Falsch interpretierte Worte oder Handzeichen können unmittelbar einen Unfall auslösen bzw. einen Sachschaden verursachen. Erschwert wird die eineindeutige Kommunikation oftmals durch äußere oder personelle Einflüsse. Das können Lärm, unorganisierte Arbeitsabläufe oder schlechte Sichtbedingungen sein. Aber auch ungeeignete oder nicht abgestimmte Wortwahl trägt zu Problemen bei der Kommunikation bei.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Einweisungen erfolgen durch Funk, Einwinksignale oder über die Bordsprechanlage.

  • Kommandos zum Einweisen gelten als Anweisung.

  • Handzeichen dürfen nur von unterwiesenen und deutlich kenntlich gemachten Personen (Warnkleidung, farblich gestaltete Schutzhelme) gegeben werden, wobei der Einweiser ständigen Sichtkontakt mit dem steuernden Piloten halten muss.

  • Alle Flugmanöver der unmittelbaren Operation erfolgen auf der Grundlage einer Einweisung vom Boden oder von Bord.

  • Die Kommandos sind auf die Längsachse des Hubschraubers zu beziehen.

  • Wenn keine einwandfreie Verständigung gegeben ist, muss das Flugmanöver abgebrochen werden.

  • Eine eineindeutige Festlegung und Standardisierung von Zeichen, Worten und Begriffen muss erfolgen.

  • Die Funkdisziplin ist konsequent durchzusetzen.