DGUV Information 214-911 - Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit

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Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit
(DGUV Information 214-911)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift:  September 2017

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung der Flug- und Arbeitssicherheit3
Allgemeine Unternehmer- und Versichertenpflichten3.1
Betriebliche Organisation der Flug- und Arbeitssicherheit3.2
Unterweisungen und Betriebsanweisungen3.3
Einsatz- und Abschlussbesprechungen3.4
Befähigung des Einsatzpersonals3.5
Persönliche Schutzausrüstung3.6
Arbeitsmedizinische Vorsorge3.7
Prüfung der Arbeitsmittel und der persönlichen Schutzausrüstungen3.8
Kommunikation3.9
Bereitstellung und Beschaffenheit von Arbeitsmitteln für den Gebrauch mit Hubschraubern4
Allgemeine Anforderungen4.1
Anforderungen an Hubschrauber und deren Ausrüstungen4.2
Anforderungen an Lastaufnahmemittel (LAM)4.3
Sonstige Arbeitsmittel4.4
Einrichten von Außenstationen und Flugstrecken5
Allgemeine Forderungen5.1
Lastaufnahme- und Lastabsetzplätze5.2
Notabwurf- und Notlandeplätze5.3
Betankungsplätze5.4
Einsatzspezifische Maßnahmen6
Betanken von Hubschraubern6.1
Gepäck und Innenlasten6.2
Außenlast- und Montageflüge6.3
Flüge mit Schüttgütern6.4
Flüge mit Sprühmitteln6.5
Kontrollflüge an Freileitungen und Pipelines6.6
Messflüge6.7
Flüge zur Brandbekämpfung/Waldbrand6.8
Foto- und Filmflüge6.9
Referenzen7
Hinweise zur Durchführung von GefährdungsbeurteilungenAnhang 1
Ermittlung von AußenlastkräftenAnhang 2
Anschlagen von AußenlastenAnhang 3
Unterweisungen und EinsatzbesprechungenAnhang 4
KommunikationsmittelAnhang 5
Hinweise zur Einrichtung von AußenstationenAnhang 6

Vorbemerkungen

Hubschraubereinsätze der Kategorie Luftarbeit sind auf Grund der Einsatzbedingungen Prozesse, die hohe Risiken beinhalten. Sie sind ein Beispiel für das Zusammenwirken von komplizierter Technik mit hoher mechanischer Antriebsleistung und der menschlichen Arbeitskraft auf engstem Raum.

So werden bei Notwendigkeit etwa die gesetzlichen Mindestflughöhen, die notwendigen Sicherheitshöhen für eine Autorotation oder die sicheren Abstände zu Hindernissen unterschritten. Der Hubschrauber kann sich bei unterschiedlichen Arbeitsarten kurzzeitig in einem Fesselzustand befinden und auch das Bodenpersonal ist an Lastaufnahme-, Absetz- oder Montagepunkten einer Vielzahl von besonderen Gefährdungen ausgesetzt.

Derartige Arbeiten sicher auszuführen verlangt professionelles Leiten und Handeln aller Beteiligten. Nur durch eine gründliche Gefährdungsbeurteilung, Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Risikominimierung, eine gezielte Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und des Personals sowie deren umfassende Ausbildung können Arbeitseinsätze sicher ausgeführt werden.

Diese Information gibt den Unternehmern von Luftfahrtunternehmen mit dem Einsatzgebiet Hubschrauber Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich technischer, organisatorischer und personeller Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wirksam vermieden bzw. minimiert werden.