DGUV Information 208-051 - Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern

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Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern
(DGUV Information 208-051)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Juli 2017

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Frachtcontainer2.1
Begasung2.2
Begasungsmittel2.3
Industriechemikalien2.4
Ausgasungen aus Naturprodukten2.5
Fachkundige Person2.6
Sachkundige Person2.7
Beurteilungsmaßstab2.8
Ladungskontrolle2.9
Lüftung2.10
Schimmelpilze2.11
Rechtliche Anforderungen3
Gefährdungsbeurteilung4
Informationsbeschaffung4.1
Unfallgefahren4.2
Gesundheitsgefahren4.3
Weitere Maßnahmen5
Organisatorische Maßnahmen5.1
Hygienische Maßnahmen5.2
Tragen von Schutzkleidung5.2.1
Tragen von Atemschutz5.2.2
Persönliche Schutzmaßnahmen5.3
Weiterführende Informationen6
RegelwerkAnhang 1
GefährdungsbeurteilungAnhang 2
GefahrstoffinformationenAnhang 3
Lüftung gefahrstoffbelasteter FrachtcontainerAnhang 4
BetriebsanweisungenAnhang 5
Messtechnische Überprüfung von FrachtcontainernAnhang 6
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit schimmelpilzbefallenen MaterialienAnhang 7
Persönliche SchutzmaßnahmenAnhang 8

Vorbemerkung

Etwa 90 Prozent des globalen Güterverkehrs erfolgen heute mithilfe von Frachtcontainern. Allein in den deutschen Seehäfen werden derzeit jährlich rund 15 Mio. Transporteinheiten (TEU) umgeschlagen. Das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern ist mit vielfältigen Gefährdungsmöglichkeiten und Gesundheitsrisiken für den Menschen verbunden. Betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte, die Frachtcontainer für Kontrollzwecke oder zum Umschlag der Ware zu öffnen haben. Die Gefährdungen können u.a. von gesundheitsgefährlichen Gasen und Dämpfen oder von Schimmelpilzen ausgehen, die die Atemwege belasten; darüber hinaus bestehen auch vielfältige Unfallgefahren, zum Beispiel durch herabfallendes oder umstürzendes Ladegut.