Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Feuerverzinken (Stückverzinken, Schleuderverzinken) von metallischen Werkstücken einschließlich der damit verfahrensbedingt verbundenen Vor- und Nacharbeiten. Verfahrensbedingt mit dem Feuerverzinken verbunden sind besonders:
Aufrüsten/Anschlagen
Vorbehandlung
Schmelztauchverzinken
Abkühlen
Abrüsten
Nacharbeit
Nachbehandlung
1.2
Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf:
kontinuierliche Verzinkungsverfahren wie z. B. Bandverzinken und Drahtverzinken
galvanisches Verzinken
thermisches Spritzverzinken