DGUV Information 209-086 - Stückverzinken

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

1.1
Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Feuerverzinken (Stückverzinken, Schleuderverzinken) von metallischen Werkstücken einschließlich der damit verfahrensbedingt verbundenen Vor- und Nacharbeiten. Verfahrensbedingt mit dem Feuerverzinken verbunden sind besonders:

  • Aufrüsten/Anschlagen

  • Vorbehandlung

  • Schmelztauchverzinken

  • Abkühlen

  • Abrüsten

  • Nacharbeit

  • Nachbehandlung

1.2
Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf:

  • kontinuierliche Verzinkungsverfahren wie z. B. Bandverzinken und Drahtverzinken

  • galvanisches Verzinken

  • thermisches Spritzverzinken