DGUV Information 213-098 - Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen"

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Stoffliste zur DGUV Regel 113-018
"Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen"
(DGUV Information 213-098)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2018

Vorbemerkung

Die Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" enthält eine Liste mit den im schulischen Unterricht häufig nachgefragten Stoffen. Als Information wurden auch Stoffe, welche nicht mehr an der Schule benutzt oder aufbewahrt werden dürfen, mit aufgenommen. Die Einstufung und Kennzeichnung bezieht sich, wenn nicht anders angegeben, auf den Reinstoff. Mögliche Verunreinigungen oder Nebenprodukte können zu einer anderen Einstufung bzw. Kennzeichnung führen. Mit dem zum Produkt gehörenden Sicherheitsdatenblatt übernimmt der Hersteller/Inverkehrbringer die Haftung für sein Produkt. Die DGUV übernimmt keine Haftung für fehlerhaft oder falsch eingestufte Stoffe und Gemische. Sollte die wiedergegebenen Einstufungen/Kennzeichnungen nicht dem wissenschaftlichen Stand entsprechen, bitten wir um entsprechende Rückmeldung an das Sachgebiet "Gefahrstoffe" im Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie (FB RCI) der DGUV, zu erreichen unter: https://degintu.dguv.de => Kontakte => DEGINTU Feedback.

Die Angaben zur Aufbewahrung (Lagerung) und zu den Tätigkeitsbeschränkungen mit Gefahrstoffen beziehen sich auf die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) in der Fassung vom 26.02.2016.

Diese Liste enthält

  • Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung sowie Grenzwerte nach der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) sowie den EU-Richtlinien und Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS),

  • Hinweise zu Tätigkeitsbeschränkungen und möglichen Verwendung in Schülerexperimenten sowie

  • eine Spalte "Mengen" zur Nutzung als Gefahrstoffverzeichnis.

Sie dient als Quelle für die erforderliche Informationsermittlung über die gefährlichen Eigenschaften der Stoffe oder Gemische.

ccc_3549_181201_12.jpgHinweis
Die Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" wird als DGUV Information 213-098 nur als Online-Fassung herausgegeben, um Änderungen insbesondere bei der Einstufung und Kennzeichnung sowie bei den Grenzwerten zeitnah einarbeiten und damit den Schulen vermitteln zu können.
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