DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen

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Abschnitt 9.2 - 9.2 Griffe zum Stützen, Halten und Führen

Griffe zum Stützen, Halten und Führen erlauben es der Nutzerin, dem Nutzer, Bewegungsabläufe einfacher und sicherer durchzuführen. Griffe unterstützen die Zugänglichkeit zu Räumen sowie die Nutzung von Einrichtungen und Ausstattungen. Sie fördern die selbstständige und unabhängige Nutzung durch Personen mit eingeschränkten motorischen Fähigkeiten. Insbesondere ist auf die ergonomische Form und Anordnung der Griffe zu achten.

Für eine barrierefreie Gestaltung gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:

Allgemeines

Griffe und Handläufe dienen zum Halten, Stützen und Führen von Personen, sie ermöglichen

  • das Festhalten im Stand

  • Drehbewegungen um die eigene Körperachse zwecks Positionswechsels

  • Zug- und Druckbewegungen zum Aufrichten des Körpers

  • das Halten und Stützen beim Niedersetzen

  • führende und abstützende Abläufe zur Fortbewegung.

Visuelle Gestaltung

Die visuelle Gestaltung der Griffe hat einen besonderen Stellenwert, da sie als markante Bauteile häufig auch als Leitsysteme wahrgenommen werden. Werden Handläufe oder Griffe in ein Leitsystem eingebunden, so sind sie nach dem Zwei-Sinne-Prinzip zu gestalten (visuell und taktil).

Halte-, Stütz- und Führungsgriffe müssen von der Nutzerin, vom Nutzer als solche erkannt werden. Das wird u.a. erreicht durch:

  • kontrastreiche Gestaltung (hell/dunkel oder Farbkontrast)

  • Formgebung

  • Anordnung

Halte-, Stütz- und Führungsgriffe werden mit der Hand genutzt. Folglich muss der Querschnitt der Griffe auf die Schließfähigkeit der Hand (Faustgriff ) abgestimmt werden (siehe Abbildung 2).

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Abb. 1 Taktile Kennzeichnung

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Abb. 2 Griffquerschnitt

Formen von Griffen und Handläufen

Runde Querschnitte von 30 mm bis 45 mm sind geeignet, da der Greifumfang von kleinen und großen Händen Berücksichtigung findet. Diese bieten für Rollstuhlnutzer und Kinder aus ihrer Position heraus eine bessere Zugriffsqualität. Sie erlauben den Zugriff aus verschiedenen Richtungen (siehe Abbildung 3).

Für Handläufe und Griffe sind auch ovale Profilquerschnitte geeignet. Der Profilquerschnitt muss hierbei auf die Zugriffsrichtung abgestimmt sein (siehe Abbildung 4).

Um das Schutzziel "sicheres Umgreifen" zu erreichen, haben sich bei ovalem Querschnitt die Maximalwerte 50 mm für den größeren Durchmesser und 38 mm für den kleineren Durchmesser bewährt.

Eckige Querschnitte sind für Handläufe und Griffe grundsätzlich nicht geeignet.

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Abb. 3 Runde Querschnitte

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Abb. 4 Elliptisches Profil mit Schrägstellung

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Abb. 5 Ovale Handgriffe

Tragfähigkeit

Handläufe und Griffe müssen die eingeführten Kräfte sicher in die Konstruktion übertragen können. Bei der Gebäudeplanung ist eine Nachrüstung von Griffen und Handläufen konstruktiv zu berücksichtigen.

Anordnung

Sich im Stehen festhalten zu können, gleicht eine fehlende Stabilitäts- und Gleichgewichtslage aus und dient nicht zuletzt der Sturzprävention.

Handläufe können auch zur Unterstützung der Fortbewegung dienen (z. B. Abstützen und Ziehen).

Zum Aufrichten des Körpers aus einer niedrigeren Position sind oberhalb des Körperschwerpunkts gelegene Haltesysteme zweckmäßig. Diese können horizontal oder vertikal ausgerichtet sein, wobei Letztere flexiblere Zugriffshöhen erlauben. Derartige Haltesysteme sind ebenfalls geeignet, um umgekehrt von einer höheren Körperposition auf eine niedrigere zu wechseln, damit in jeder Körperposition der Haltepunkt oberhalb des Körperschwerpunkts liegt.

Die Höhe von Halte-, Stütz- und Führungsgriffen sowie Handläufen soll 85 cm von Oberkante Handlauf bis OFF betragen. Diese Höhe ist auch für Personen im Rollstuhl und Kinder gut erreichbar.

Türgriffe sind in einem gesonderten Kapitel beschrieben.

Vertikale Haltegriffe werden im Kapitel in der in Bearbeitung befindlichen DGUV Information 215-113 "Sanitärräume" behandelt.

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Abb. 6 Horizontale Handläufe

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In den folgenden Angaben finden Sie weitere wertvolle Hinweise zu diesem Themenbereich.

Folgende Kapitel sind zu berücksichtigen:

Teil 2

Kapitel 1Planungsgrundlagen - Flächen und Freiräume
Kapitel 2.1Visuelle Gestaltung
Kapitel 2.2Auditive Gestaltung
Kapitel 2.3Taktile Gestaltung
Kapitel 4.6Leitsysteme im Innenbereich
Kapitel 5Türen
Kapitel 6Fenster
Kapitel 9.1Bedienelemente

Weiterführende Informationen

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Technische Regeln für Arbeitsstätten - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten - ASR V 3a.2 Landesbauordnungen
DIN 18040-1:2010-10: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.

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