DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen

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Abschnitt 3.5 - 3.5 PKW-Stellplätze

In vielen Fällen ist die leichte Erreichbarkeit baulicher Anlagen eine Voraussetzung für deren wirtschaftliche Nutzbarkeit - wie z. B. bei Verkaufs- oder Versammlungsstätten. Auch wegen eines abgelegenen Gebäudes oder einer unzureichenden Anbindung an den ÖPNV können PKW-Stellplätze von hoher Bedeutung für die Erreichbarkeit baulicher Anlagen sein.

Um für den zu erwartenden Nutzer- und Besucherkreis die weitestgehend selbstbestimmte Erreichbarkeit ohne fremde Hilfe zu gewährleisten, sind PKW-Stellplätze in die barrierefreie Gestaltung einzubeziehen.

Allgemeines

In Abhängigkeit von ihrer Nutzungsart ist für eine Reihe baulicher Anlagen eine Mindestanzahl von PKW-Stellplätzen verbindlich gefordert.

Für Teile der zu erwartenden Gebäudenutzer und -besucher ergeben sich für die selbstbestimmte Nutzbarkeit von PKW-Stellplätzen besondere Anforderungen an deren Gestaltung. Daher sind je nach Nutzungsart baulicher Anlagen zusätzlich spezifische PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung bereitzustellen.

Die konkrete Anzahl spezifischer Parkplätze ergibt sich aus den jeweiligen Bauordnungen der Länder oder entsprechend weiterer Sonderverordnungen zur Nutzung der Gebäude (z. B. Versammlungsstättenverordnung).

Orientierung

PKW-Stellplätze müssen für die zu erwartenden Nutzerinnen und Nutzer wahrnehmbar und erkennbar sein, um ortsfremden Personen die Orientierung zu erleichtern. Dies kann sichergestellt werden durch:

  • kontrastreiche Kennzeichnung im Bodenbereich oder Piktogramme (siehe Abbildung 1)

  • möglichst direkte Anbindung an angrenzende Verkehrswege und zum Zugang der baulichen Anlage

  • Einbindung in ein übergeordnetes Leitsystem

Um auch Personen mit Einschränkung wie sehbehinderten oder blinden Mitfahrern die Orientierung zu ermöglichen, sollten insbesondere große Stellplatzanlagen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet werden.

Dies kann erfolgen durch sowohl visuell als auch taktil erfassbare Kennzeichnungen der PKW-Stellplätze und angrenzenden Verkehrswege.

Speziell für Menschen mit Behinderung vorgesehene PKW-Stellplätze sind entsprechend zu kennzeichnen (siehe Abbildung 1).

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Abb. 1 Kennzeichnung von PKW-Stellplätzen

Anordnung und Anbindung

Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Körperkraft erschweren große Distanzen die Erreichbarkeit von Gebäuden und PKW-Stellplätzen. Zur barrierefreien Gestaltung von PKW-Stellplätzen gehört daher auch ihre Anordnung in der Nähe barrierefreier Gebäudezugänge.

Werden PKW-Stellplätze durch ein Garagen- oder Zufahrtstor abgetrennt, ist dieses mit einem Antrieb zum automatischen Öffnen und Schließen auszustatten. Die Bedieneinrichtungen sind so anzuordnen, dass sie für mobilitätseingeschränkte Personen gut erreichbar sind (siehe Abbildung 2).

Aufgrund des erfahrungsgemäß vielfach erhöhten Zeitbedarfs für den Ein- und Ausstieg z. B. von Rollstuhlnutzern ist eine witterungsgeschützte Anordnung oder eine Überdachung empfehlenswert.

Schwellen und Einzelstufen sind auf Verkehrswegen generell zu vermeiden, da sie z. B. für Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen, Rollatoren und Gehhilfen unnötige Barrieren darstellen. Dementsprechend ist bei Niveauunterschieden zwischen dem PKW-Stellplatz und angrenzenden Verkehrsflächen für den Fußverkehr die Absenkung von Bordsteinen erforderlich (siehe Abbildung 3).

Je nach umliegender Verkehrswegeführung profitiert hiervon vielfach nicht allein die Gruppe der Rollstuhl- und Rollatornutzenden, sondern profitieren ebenso Personen ohne Einschränkung wie Besucherinnen mit Kinderwagen oder Geschäftspartner mit Rollkoffern.

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Abb. 2 Gut erreichbare Bedieneinrichtung

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Abb. 3 Bordsteinabsenkung

Stellplatzflächen

Besondere Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von PKW-Stellplätzen bestehen für Menschen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität oder Körperkraft auf Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen angewiesen sind.

Damit auch diesem Personenkreis die Nutzung der PKW-Stellplätze möglich ist, müssen diese durch ausreichend große Flächen das Rangieren mit dem Rollstuhl oder Rollator sowie den Gebrauch von Gehhilfen ermöglichen.

Dies ist erfüllt, wenn PKW-Stellplätze eine Breite von mindestens 350 cm und eine Länge von mindestens 500 cm aufweisen (siehe Abbildung 4).

Bei nebeneinanderliegenden PKW-Stellplätzen ist eine Überlagerung von Bewegungsflächen möglich.

Für einen entsprechenden Mehrbedarf an Bewegungsflächen können sinnvollerweise wenig frequentierte Gehwege seitlich und bei Fahrzeugen mit Heckausstieg hinten mitgenutzt werden.

PKW-Stellplätze parallel zur Fahrtrichtung sind mit einer Breite von mindestens 200 cm und einer Länge von mindestens 500 cm vorzusehen (siehe Abbildung 5 und 6).

Zusätzlich ist bei Heckausstieg eine Bewegungsfläche im Heckbereich von mindestens 250 cm Tiefe in der Breite des PKW-Stellplatzes freizuhalten.

Bei seitlichem Ausstieg muss eine Bewegungsfläche in einer Breite von mindestens 150 cm vorhanden sein.

Die Anordnung der PKW-Stellplätze erfolgt hierbei so, dass der Ein- und Ausstieg von der Fahrbahn abgewendet erfolgen kann.

Flächen von PKW-Stellplätzen sollten ohne Neigung und mit einem ebenen Bodenbelag angelegt werden, um ein Wegrollen von Rollstühlen, Kinder- und Gehwagen zu verhindern.

Unvermeidbare Neigungen sind in Längsrichtung auf 3 % zu begrenzen. Ist eine Längsneigung vorhanden, so darf die Querneigung maximal 2 % betragen.

Ist keine Längsneigung vorhanden, so ist die Querneigung auf maximal 2,5 % zu beschränken.

Personenbezogene Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person einzurichten.

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Abb. 4 Platzbedarf für PKW-Stellplätze

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Abb. 5 Platzbedarf für Längsparker bei Heckausstieg

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Abb. 6 Platzbedarf für Längsparker bei Seitenausstieg

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In den folgenden Angaben finden Sie weitere wertvolle Hinweise zu diesem Themenbereich.

Folgende Kapitel sind zu berücksichtigen:

Teil 2

Kapitel 1Planungsgrundlagen - Flächen und Freiräume
Kapitel 3.2Gehwege und Verkehrsflächen im Außenbereich
Kapitel 3.3Bodenbeläge im Außenbereich
Kapitel 3.4Leitsysteme im Außenbereich
Kapitel 3.6Zugangs- und Eingangsbereiche
Kapitel 4.3Rampen

Weiterführende Informationen

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Technische Regeln für Arbeitsstätten -
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten - ASR V 3a.2 Landesbauordnungen
Sonderbauverordnungen der Bundesländer
DIN 18040-1:2010-10: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040-3:2014-12: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 32975:2009-12: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32984:2011-10: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen - H BVA
(Ausgabe 2011)

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.

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