DGUV Information 208-048 - Sicherung palettierter Ladeeinheiten

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Krafteinwirkungen

Palettierte Ladeeinheiten müssen in sich so stabil sein, dass beim Transport und beim Stapeln durch üblicherweise auftretende Stöße und andere Krafteinwirkungen, z. B. beim Bremsen, Beschleunigen und Kurvenfahren, sich keine Teile aus der Ladeeinheit lösen können. Die Ladeeinheit selbst darf insbesondere nicht auseinanderfallen. Die Stabilität von Stapeln kann z. B. durch Aufsetzen im Verbund, pyramidenförmigen Aufbau, durch Zwischenlagen oder durch andere geeignete Maßnahmen erhöht werden.