DGUV Information 202-058 - Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule Informationen und Umsetzungshilfen für Schulleitungen

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss hat als beratendes Gremium des Arbeitgebers die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes, der Prävention und Gesundheitsförderung sowie der Unfallverhütung aufzugreifen und zu beraten. Hierbei geht es nicht nur um die Erörterung von Einzelthemen, sondern auch um die Entwicklung von Maßnahmen und die Nachverfolgung ihrer Wirksamkeit in den Schulen. Daher kann der Arbeitsschutzausschuss, sofern er in die schulischen Strukturen eingebunden ist, für die Schulleitung ein hilfreiches und unterstützendes Gremium bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit in der Schule sein.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ergibt sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (kurz: Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG), nach dem der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden hat.

Der Arbeitsschutzausschuss ist in einigen Bundesländern an den einzelnen Schulen angesiedelt, in anderen Bundesländern wiederum bei den regionalen Schulaufsichtsbehörden und/oder zuständigen Landesministerien bzw. Senatsbehörden des Landes.

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,

  • Mitgliedern des Personalrats bzw. der Mitarbeitervertretung,

  • Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzten,

  • Fachkräften für Arbeitssicherheit und

  • Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen beratend teilzunehmen.

Außerdem bietet es sich an, den Teilnehmerkreis je nach Themenbereich um externe Beraterinnen bzw. Berater, z. B. Präventionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Unfallversicherungsträger, zu erweitern. Der Arbeitsschutzausschuss tritt in der Regel einmal vierteljährlich zusammen.