DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

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Abschnitt 4.13 - 4.13 Leitern und Tritte

Die am häufigsten verbreiteten Leitern sind Stehleitern und Anlegeleitern. Tritte sind ortsveränderliche Aufstiege bis zu 1 m Höhe. Die Zahl der Unfälle beim Umgang mit Leitern ist in vielen Branchen nach wie vor sehr hoch. Oft sind die Verletzungen so schwer, dass die Betroffenen einen bleibenden Körperschaden erleiden. Gefahren bestehen insbesondere dann, wenn es zu Stürzen kommt, weil die Leitern und Tritte einsinken, abrutschen oder umfallen. Beschädigte oder unsachgemäß instand gesetzte und nicht bestimmungsgemäß verwendete Leitern können ebenfalls zu Abstürzen führen. Die erste Überlegung vor dem Einsatz einer Leiter sollte daher die Suche nach sichereren Alternativen sein (z. B. Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Podestleiter statt Stehleiter). Keinesfalls dürfen ersatzweise Hocker, Stühle, Tische, Kisten oder Ähnliches verwendet werden. Auf tragbaren Leitern sind Benutzungsanleitungen in Form von Piktogrammen angebracht (siehe Abbildung 14).

Leitern und Tritte sind im Allgemeinen durch ihre Bauart gegen Umfallen, Abrutschen und Umkanten gesichert. Sicherungen gegen Abrutschen des Leiterfußes sind, je nach Bodenbeschaffenheit, zum Beispiel Stahlspitzen oder Gummifüße. Gegen Abrutschen des Leiterkopfes sichern zum Beispiel Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtungen.

ccc_3527_right.jpgPraxis-Check
Es ist wichtig, dass Sicherheitsbeauftragte die hier genannten "typischen Mängel" an Leitern und Tritten aus der Praxis kennen, diese Mängel während der täglichen Arbeit erkennen und auf einen sicheren Zustand der Leitern und Tritte hinwirken. Mängel sind:
  • Falscher Winkel beim Aufstellen der Anlegeleitern

    (richtig: 65-75°)

  • Verwendung schadhafter Leitern (z. B. fehlende Leiterfüße, deformierte Stufen)

  • Fehlende Absicherung der Leitern gegen Abrutschen, Umfallen oder Einsinken

  • Verwendung von Stehleitern als Anlegeleitern

  • Übersteigen der Stehleiter auf Bühnen oder auf anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen

  • Verwendung der Leitern als dauerhafte Verkehrswege (meistens auf Baustellen)

  • Umfang der auszuführenden Arbeiten auf Leitern übersteigt 2 Stunden

  • Hinauslehnen statt die Leiter neu aufzustellen

    (max. Arbeitsbereich zur Seite = halbe Armlänge)

ccc_3527_15.jpg

Abb. 15: Der Sicherheitsbeauftragte erläutert einer Auszubildenden das sichere Arbeiten an einer Drehmaschine