DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Hygiene

Besonders im Pflege- und Gesundheitswesen sowie im Umgang mit Lebensmitteln zählt die Hygiene zu einem der wichtigsten Sicherheitsaspekte. Darüber hinaus sind hohe Hygienestandards von großer Bedeutung zum Beispiel in Kindertagesstätten, im Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, in der Tierhaltung und in allen Branchen, in denen während der Arbeit mit einer starken Verschmutzung der Beschäftigten oder deren Arbeitskleidung gerechnet werden muss. In Branchen mit eigenen Hygienebeauftragten/Hygieneplänen stehen den Sicherheitsbeauftragten besonders kompetente Ansprechpersonen/geeignete Hilfsmittel zur Verfügung.

ccc_3527_right.jpgPraxis-Check
Die "10 goldenen Regeln für einen sauberen Arbeitsalltag" des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) stellen auch für Sicherheitsbeauftragte einen guten Einstieg in das Thema Hygiene dar.
www.vdbw.de/fileadmin/01-Redaktion/05-Presse/02-PDF/Pressemitteilung/2013/PM_Hygiene_Anhang_Hygieneregeln.pdf