DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

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Sicherheitsbeauftragte
(DGUV Information 211-042)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift:  März 2017

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort1
Grundlagen2
Die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb2.1
Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft2.1.1
Betriebs- oder Personalrat2.1.2
Fachkraft für Arbeitssicherheit2.1.3
Betriebsärztin/Betriebsarzt2.1.4
Sicherheitsbeauftragte2.1.5
Gefährdungsbeurteilung2.1.7
Verantwortung, Ehrenamt, Rechte und Pflichten2.2
Ziele, Rolle und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten2.3
Auswahl, Bestellung, Bekanntmachung und Anzahl der Sicherheitsbeauftragten2.4
Aus- und Fortbildung/Vorbereitung auf die Tätigkeit2.5
Sozial- und Methodenkompetenz3
Methodik der Prävention3.1
Gesprächsführung3.2
Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren3.3
Fachkompetenz Arbeitsschutz4
Erste Hilfe im Betrieb4.1
Notfallmaßnahmen4.2
Unterweisungen, Betriebsanweisungen4.3
Persönliche Schutzausrüstungen4.4
Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung4.5
Die Fahrt zur Arbeit/Dienstfahrten4.6
Gesundheit im Betrieb4.7
Hygiene4.8
Sucht: Alkohol, Drogen, Medikamente4.9
Arbeitsplätze, Verkehrswege, Rettungswege Notausgänge4.10
Büroarbeitsplätze4.11
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel4.12
Leitern und Tritte4.13
Kraftbetriebene Arbeitsmittel4.14
Innerbetrieblicher Transport4.15
Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten5
Externe Ansprechpersonen5.1
Weiterführende Informationen5.2
Checklisten5.3
Formulare/Meldungen5.4
Benennung und Ausschreibung der Sicherheitsbeauftragten5.4.1
Meldung einer Gefährdung/Belastung5.4.2
Abkürzungsverzeichnis6
RechtsquellenAnhang 1