DGUV Information 209-085 - Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen

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Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
(DGUV Information 209-085)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: März 2017

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Zielstellung der Gefährdungsampel1
Begriffsbestimmung2
Anwendung3
Darstellung der Ergebnisse4
Dokumentation5
Risiko-Maßnahmen-Katalog "Aufzüge"Anhang 1
Risiko-Maßnahmen-Katalog "Fahrtreppen/Fahrsteige"Anhang 2
Vorschlag einer Kennzeichnung von AufzugsanlagenAnhang 3
Vorschlag einer Kennzeichnung von Fahrtreppen/FahrsteigenAnhang 4

Vorbemerkung

Diese DGUV Information gibt Unternehmerinnen und Unternehmern erläuternde Hinweise, die bei der Instandhaltung von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), der Regelungen der Unfallversicherungsträger und der einschlägigen Normen zu berücksichtigen sind.