DGUV Information 207-206 - Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen - Factsheets -

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Abschnitt 2.3 - 3 Chemische Desinfektionsverfahren und ihre Risiken

Die mit den Desinfektionsmitteln verbundenen Gefahren werden einen Menschen erst gefährden, wenn er mit einem Produkt in Kontakt kommt. Es hängt also von der Desinfektionsaufgabe und dem Desinfektionsverfahren ab, zu welchen Gefährdungen es kommen kann.

Die wesentlichen Expositionswege sind das Einatmen von Gefahrstoffen (inhalativer Weg) und der Hautkontakt (dermaler Weg). Auch oral können Gefahrstoffe durch verschmutzte Hände und über Aerosole in den Verdauungstrakt gelangen, das Verschlucken von Chemikalien spielt im Berufsleben glücklicherweise nur eine marginale Rolle.

Werden Desinfektionsmittel offen verwendet, besteht die Möglichkeit einer inhalativen und dermalen Exposition. Aus einem Desinfektionsmittelbecken, wie es teils zur Instrumentendesinfektion eingesetzt wird, können flüchtige Substanzen verdunsten und in die Atemwege gelangen. Taucht man die Hände in das Becken, besteht eine dermale Exposition. Und durch die Art der Arbeiten am Becken können zudem Spritzer/Aerosole entstehen, durch die auch nicht flüchtige Komponenten in die Luft gelangen und somit zu einer inhalativen oder dermalen Belastung führen. Ähnliche Risiken können auftreten, wenn Flächen manuell z. B. mit einem Tuch desinfiziert werden.

Spray-/Sprühverfahren führen zu einer intensiven Aerosolbildung und können somit die Atemwege der Beschäftigten besonders belasten, aber auch durch die Verwendung von Bürsten beim Scheuer-/Wischverfahren können Spritzer und feinste Tröpfchen entstehen.

Werden Desinfektionsmittel in Desinfektionsautomaten und somit möglichst geschlossenen Geräten eingesetzt, z. B. bei bestimmten Arbeitsschritten zur Endoskopdesinfektion oder zur Desinfektion von Narkoseschläuchen, sinkt - zumindest im störungsfreien Betrieb - die Möglichkeit des unmittelbaren Kontaktes mit dem Desinfektionsmittel. Ein dermaler Kontakt ist weitgehend ausgeschlossen, während die Intensität der inhalativen Exposition von der Ableitung entstehender Dämpfe aus dem Automaten und dem Aufstellungsraum abhängt.

Vor- und nachbereitende Tätigkeiten (Anschließen von Desinfektionsmittelbehältern, Verdünnung von Desinfektionsmittelkonzentraten, Entsorgung von Desinfektionsmittellösungen und belasteten Arbeitsmitteln, Eingriffe bei technischen Störfällen) können ebenfalls zu inhalativen und dermalen Expositionen führen.

Werden leichtentzündliche oder hochentzündliche Desinfektionsmittel großflächig in geschlossenen Räumen ausgebracht, besteht Brand- und Explosionsgefahr. Dies tritt z. B. bei der Flächendesinfektion mit alkoholischen Desinfektionsmitteln oder bei der Hautdesinfektion (in Verbindung mit elektrochirurgischen Geräten oder Lasern) auf.

Desinfektionsarbeiten können mit einer ausgiebigen Tätigkeit im feuchten Milieu verbunden sein, sei es durch die ständige Benetzung der Haut mit Wasser oder durch das Tragen von undurchlässigen Schutzhandschuhen (Feuchtarbeit). Ausgiebige Feuchtarbeit schädigt die Haut und kann ein Auslöser von Hauterkrankungen sein.